INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT) PDF
Abschnitt I Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Lizenzregister und Lizenzportal
§ 6 Vereine und Startgemeinschaften
§ 7 Änderung der Stammdaten

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 8 Wettkampfveranstaltungen
§ 9 Veranstalter und Ausrichter
§ 10 Anzeige von Wettkampfveranstaltungen
§ 11 Sportgesundheit
§ 12 Jugendschutz
§ 13 Werbung
§ 14 Meldegeld, Teilnahmegrundentgelte
§ 15 Meldung zu einer Wettkampfveranstaltung
§ 16 Nationalmannschaften, Auswahlmannschaften und Kader
§ 17 Disqualifikation
§ 18 Wettkampfprotokoll
Abschnitt III Teilnahmeberechtigung
§ 19 Teilnahmeberechtigung
§ 20 Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung
§ 21 Registrierung
§ 22 Lizenz
§ 23 Startrecht
§ 24 Startrechtwechsel
§ 25 Erlöschen des Startrechts
§ 26 Zweitstartrecht

Abschnitt IV Internationale Beziehungen
§ 27 Internationale Beziehungen
§ 28 Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Ausland

Abschnitt V Ahndung von Verstößen und Rechtsbehelf
§ 29 Ahndung von Verstößen gegen die WB
§ 30 Einspruch

Abschnitt VI In-Kraft-Treten
§ 31 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 31 In-Kraft-Treten


Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 06. April 2023 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Länderfachkonferenzen und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WB-Koordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem von der jeweiligen Länderfachkonferenz beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft.

Alte Fassung bis 05.04.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 23. November 2020 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Länderfachkonferenzen und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WBKoordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem von der jeweiligen Länderfachkonferenz beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft. Der WB- Koordinator kann von der Veröffentlichung des Regeltextes in den Amtlichen Mitteilungen des DSV absehen, wenn der Regeltext auf der Website des DSV veröffentlicht ist. Dann genügt ein Hinweis darauf in den Amtlichen Mitteilungen des DSV.

Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 07. Juni 2019 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Fachausschüsse und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WB- Koordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem vom Fachausschuss beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft. Der WB- Koordinator kann von der Veröffentlichung des Regeltextes in den Amtlichen Mitteilungen des DSV absehen, wenn der Regeltext auf der Website des DSV veröffentlicht ist. Dann genügt ein Hinweis darauf in den Amtlichen Mitteilungen des DSV.

Alte Fassung bis 06.06.2019 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 1.Januar 2017 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Fachausschüsse und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WB- Koordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem vom Fachausschuss beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft. Der WB- Koordinator kann von der Veröffentlichung des Regeltextes in den Amtlichen Mitteilungen des DSV absehen, wenn der Regeltext auf der Website des DSV veröffentlicht ist. Dann genügt ein Hinweis darauf in den Amtlichen Mitteilungen des DSV.

Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 29 WB-AT):
(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 1.Januar 2013 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Fachausschüsse und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WB- Koordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem vom Fachausschuss beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft. Der WB- Koordinator kann von der Veröffentlichung des Regeltextes in den Amtlichen Mitteilungen des DSV absehen, wenn der Regeltext auf der Website des DSV veröffentlicht ist. Dann genügt ein Hinweis darauf in den Amtlichen Mitteilungen des DSV.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: