INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT) PDF
Abschnitt I Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Lizenzregister und Lizenzportal
§ 6 Vereine und Startgemeinschaften
§ 7 Änderung der Stammdaten

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 8 Wettkampfveranstaltungen
§ 9 Veranstalter und Ausrichter
§ 10 Anzeige von Wettkampfveranstaltungen
§ 11 Sportgesundheit
§ 12 Jugendschutz
§ 13 Werbung
§ 14 Meldegeld, Teilnahmegrundentgelte
§ 15 Meldung zu einer Wettkampfveranstaltung
§ 16 Nationalmannschaften, Auswahlmannschaften und Kader
§ 17 Disqualifikation
§ 18 Wettkampfprotokoll
Abschnitt III Teilnahmeberechtigung
§ 19 Teilnahmeberechtigung
§ 20 Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung
§ 21 Registrierung
§ 22 Lizenz
§ 23 Startrecht
§ 24 Startrechtwechsel
§ 25 Erlöschen des Startrechts
§ 26 Zweitstartrecht

Abschnitt IV Internationale Beziehungen
§ 27 Internationale Beziehungen
§ 28 Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Ausland

Abschnitt V Ahndung von Verstößen und Rechtsbehelf
§ 29 Ahndung von Verstößen gegen die WB
§ 30 Einspruch

Abschnitt VI In-Kraft-Treten
§ 31 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 17 Disqualifikation


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Wird ein Sportler oder eine Mannschaft am Endlauf, Endkampf, Finalkampf oder in der Finalrunde bei einer Wettkampfveranstaltung wegen Verstoßes gegen die WB, die ADO oder aus sonstigen Gründen disqualifiziert, verliert er/die Mannschaft die erreichte Platzierung im jeweiligen Wettkampf. Die nachfolgend platzierten Sportler/Mannschaften rücken um einen Platz auf. Bereits verliehene Auszeichnungen sind an den Veranstalter zurückzugeben und von diesem unter den nachgerückten Teilnehmern entsprechend der neuen Platzierung neu zu verteilen.

(2) Erfolgt ein Verstoß gemäß Absatz 1 aufgrund einer Fehlaussage eines Kampfrichters ohne Verschulden des Sportlers, kann von einer Disqualifikation abgesehen werden.

Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 14 WB-AT):
(1) Wird ein Teilnehmer (Schwimmer oder Mannschaft) am Endlauf, Endkampf, Finalkampf oder in der Finalrunde wegen Verstoßes gegen die WB, die ADO oder aus sonstigen Gründen disqualifiziert, verliert er die erreichte Platzierung. Die nachfolgend platzierten Schwimmer/Mannschaften rücken um einen Platz auf. Der disqualifizierte Teilnehmer hat bereits verliehene Auszeichnungen an den Veranstalter zurückzugeben. Die Auszeichnungen sind unter den nachgerückten Teilnehmern entsprechend der neuen Platzierung neu zu verteilen.

(2) Wenn dem Fehler eines Kampfrichters ein Fehler eines Schwimmers folgt, darf dieser Fehler dem Schwimmer nicht angerechnet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: