INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT) PDF
Abschnitt I Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Lizenzregister und Lizenzportal
§ 6 Vereine und Startgemeinschaften
§ 7 Änderung der Stammdaten

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 8 Wettkampfveranstaltungen
§ 9 Veranstalter und Ausrichter
§ 10 Anzeige von Wettkampfveranstaltungen
§ 11 Sportgesundheit
§ 12 Jugendschutz
§ 13 Werbung
§ 14 Meldegeld, Teilnahmegrundentgelte
§ 15 Meldung zu einer Wettkampfveranstaltung
§ 16 Nationalmannschaften, Auswahlmannschaften und Kader
§ 17 Disqualifikation
§ 18 Wettkampfprotokoll
Abschnitt III Teilnahmeberechtigung
§ 19 Teilnahmeberechtigung
§ 20 Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung
§ 21 Registrierung
§ 22 Lizenz
§ 23 Startrecht
§ 24 Startrechtwechsel
§ 25 Erlöschen des Startrechts
§ 26 Zweitstartrecht

Abschnitt IV Internationale Beziehungen
§ 27 Internationale Beziehungen
§ 28 Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Ausland

Abschnitt V Ahndung von Verstößen und Rechtsbehelf
§ 29 Ahndung von Verstößen gegen die WB
§ 30 Einspruch

Abschnitt VI In-Kraft-Treten
§ 31 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom DSV eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen Länderfachkonferenzen ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.

Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet.

Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 2 WB-AT):
Die WB gelten nicht für
   - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden,
   - kindgerechte Wettkämpfe für Schwimmer unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet.
   - Wettkampfveranstaltungen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: