§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich | |||
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die WB gelten nicht für - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom DSV eigene Bestimmungen festgelegt werden, - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen Länderfachkonferenzen ausgerichtet. - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet. | |||
Alte Fassung bis 22.11.2020 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
Die WB gelten nicht für - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden, - kindgerechte Wettkämpfe für Sportler unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet. - Wettkampfveranstaltungen, die ein Verein nur für seine Mitglieder veranstaltet. | |||
Alte Fassung bis 31.12.2016 (bisher § 2 WB-AT): | |||
Die WB gelten nicht für - Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport eigene Bestimmungen festgelegt werden, - kindgerechte Wettkämpfe für Schwimmer unter acht Jahren; diese werden nach den Richtlinien der jeweiligen DSV-Fachausschüsse ausgerichtet. - Wettkampfveranstaltungen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnehmen. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: |