§ 17 Disqualifikation

(1) Wird ein Sportler oder eine Mannschaft bei einer Wettkampfveranstaltung wegen Verstoßes gegen die WB, die ADO oder aus sonstigen Gründen disqualifiziert, verliert er/die Mannschaft die erreichte Platzierung im jeweiligen Wettkampf. Die nachfolgend platzierten Sportler/Mannschaften rücken um einen Platz auf. Bereits verliehene Auszeichnungen sind an den Veranstalter zurückzugeben und von diesem neu zu verteilen.

(2) Erfolgt ein Verstoß gemäß Absatz 1 aufgrund einer Fehlaussage eines Kampfrichters ohne Verschulden des Sportlers, kann von einer Disqualifikation abgesehen werden.