§ 31 In-Kraft-Treten

(1) Die WB - Allgemeiner Teil- tritt in der vorliegenden Fassung am 06. April 2023 in Kraft.

(2) Die Fachteile der WB einschließlich der Richtlinien und Bestimmungen der Länderfachkonferenzen und ihre Änderungen treten durch Veröffentlichung des WB-Koordinators in den Amtlichen Mitteilungen des DSV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder zu einem von der jeweiligen Länderfachkonferenz beschlossenen späteren Zeitpunkt in Kraft.