INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 141 Bestenlisten


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Die Abteilung Wettkampfsport veranlasst die Veröffentlichung nach Ablauf eines Wettkampfjahres für:

  - die Bestenliste (ohne Altersbegrenzung),
  - die Bestenliste für die Geburtsjahrgänge der 12- bis 19-jährigen Sportler.

2) Bestenlisten werden für die Wettkämpfe des Standardprogramms gemäß § 101 WB-FT SW nach Geschlechtern getrennt geführt. In den Bestenlisten für die Geburtsjahrgänge entfallen die Staffelwettkämpfe. Die erzielten Zeiten von Teilstrecken in Einzelwettkämpfen (Zwischenzeiten) werden in die Bestenlisten nicht übertragen.

3) Als Unterlagen für die Erarbeitung der Bestenlisten gelten die Protokolle von allen anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV, Länderkämpfen sowie Starts im Ausland von Vereinen oder Auswahlmannschaften des DSV und seiner Verbandsgliederungen.

4) Die Ergebnisse von Schwimmveranstaltungen, die von staatlichen und kommunalen Organisationen sowie Verbänden (z. B. Universitäts-, Hochschul-, Militär-, Behindertenverbände o.ä.) ausgeschrieben werden und entsprechend § 10 WB-AT (Anzeige von Wettkampfveranstaltungen) sich den WB des DSV unterwerfen, werden ebenfalls aufgenommen. Aufnahme in die Bestenlisten können dabei nur Sportler finden, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine ordnungsgemäße Lizenz des DSV besitzen.

5) Für die Erarbeitung der Bestenlisten werden ausschließlich Wettkampfprotokolle zugelassen, die im jeweils aktuell gültigen DSV-Standard auf Datenträger oder per E-Mail vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind Wettkampfprotokolle von Wettkämpfen im Ausland.

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Sachbearbeiter Bestenlisten des DSV veranlasst die Veröffentlichung nach einer Wettkampfsaison für:

  - die Bestenliste (ohne Altersbegrenzung),
  - die Bestenliste für die Geburtsjahrgänge der 12- bis 19-jährigen Sportler.

2) Bestenlisten werden für die Wettkämpfe des Standardprogramms gemäß § 101 WB-FT SW nach Geschlechtern getrennt geführt. In den Bestenlisten für die Geburtsjahrgänge entfallen die Staffelwettkämpfe. Die erzielten Zeiten von Teilstrecken in Einzelwettkämpfen (Zwischenzeiten) werden in die Bestenlisten nicht übertragen.

3) Als Unterlagen für die Erarbeitung der Bestenlisten gelten die Protokolle von allen anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV, Länderkämpfen sowie Starts im Ausland von Vereinen oder Auswahlmannschaften des DSV und seiner Verbandsgliederungen.

4) Die Ergebnisse von Schwimmveranstaltungen, die von staatlichen und kommunalen Organisationen sowie Verbänden (z. B. Universitäts-, Hochschul-, Militär-, Behindertenverbände o.ä.) ausgeschrieben werden und entsprechend § 10 WB-AT (Anzeige von Wettkampfveranstaltungen) sich den WB des DSV unterwerfen, werden ebenfalls aufgenommen. Aufnahme in die Bestenlisten können dabei nur Sportler finden, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine ordnungsgemäße Lizenz des DSV besitzen.

5) Für die Erarbeitung der Bestenlisten werden ausschließlich Wettkampfprotokolle zugelassen, die im jeweils aktuell gültigen DSV-Standard auf Datenträger oder per E-Mail vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind Wettkampfprotokolle von Wettkämpfen im Ausland.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Der Sachbearbeiter Bestenlisten des DSV veranlasst die Veröffentlichung nach einer Wettkampfsaison für:

  - die Bestenliste (ohne Altersbegrenzung),
  - die Bestenliste für die Geburtsjahrgänge der 12- bis 19-jährigen Schwimmer.

2) Bestenlisten werden für die Wettkämpfe des Standardprogramms gemäß SW § 101 nach Geschlechtern getrennt geführt. In den Bestenlisten für die Geburtsjahrgänge entfallen die Staffelwettkämpfe. Die erzielten Zeiten von Teilstrecken in Einzelwettkämpfen (Zwischenzeiten) werden in die Bestenlisten nicht übertragen.

3) Als Unterlagen für die Erarbeitung der Bestenlisten gelten die Protokolle von allen anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV, Länderkämpfen sowie Starts im Ausland von Vereinen oder Auswahlmannschaften des DSV und seiner Verbandsgliederungen.

4) Die Ergebnisse von Schwimmveranstaltungen, die von staatlichen und kommunalen Organisationen sowie Verbänden (z. B. Universitäts-, Hochschul-, Militär-, Behindertenverbände o.ä.) ausgeschrieben werden und entsprechend § 7 WB-AT (Anzeige von Wettkampfveranstaltungen) sich den WB des DSV unterwerfen, werden ebenfalls aufgenommen. Aufnahme in die Bestenlisten können dabei nur Schwimmer finden, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine ordnungsgemäße Lizenz des DSV besitzen.

5) Für die Erarbeitung der Bestenlisten werden ausschließlich Wettkampfprotokolle zugelassen, die im jeweils aktuell gültigen DSV-Standard auf Datenträger oder per E-Mail vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind Wettkampfprotokolle von Wettkämpfen im Ausland.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: