INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 133 Zeitmessverfahren


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Bei einer amtlichen Wettkampfveranstaltung soll eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt werden, die den Einlauf und die durch die Sportler erreichten Zeiten registriert. Diese Anlage muss unter Kontrolle des hierfür bestimmten Kampfrichters eingesetzt werden.

2) Wenn eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt wird, jedoch keine zweite, davon unabhängig arbeitende automatische Anlage (Video-Zeitmessanlage) mitläuft, muss zusätzlich eine Handzeitmessung erfolgen.

3) Wird keine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt, ist die Handzeitmessung anzuwenden. Eine halbautomatische Zeitmessanlage (ohne vorhandene automatische Zielanschlagmatte je Bahn) ist wie eine Handzeitmessung zu werten.

4) Anforderungen an eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage:

a) erforderliche Mindestausstattung:

  - Zeitmessgerät einschließlich der Back-up-Zeiteinrichtung für mindestens je Bahn unabhängig zu registrierende Zeiten in beliebiger Reihenfolge (Zieleinlauf- und Zeitmesscomputer)
  - automatische Starteinrichtung (durch Startsignalgeber ausgelöst)
  - automatische Zielanschlagmatte je Bahn
  - Druckwerk
  - Korrektureinrichtung zur manuellen Änderung falscher Ergebnisse
  - Anschluss an Auswertecomputer

b) als zusätzliche Ausstattung können eingesetzt werden:

  - optisches Signalgerät für den Start
  - Anzeigeeinheit
  - Staffelablösekontrolle
  - Bahnenzähler
  - Anschluss an Fernsehsysteme (Videoanschluss)

5) Beschaffenheit der Anlage:

a) Die Zeitmesseinrichtung muss das Ergebnis in 1/100 Sekunden angeben. Bei Systemen mit einer Auflösung von 1/1000 Sekunden darf die dritte Dezimalstelle weder angezeigt noch zur Feststellung der Platzierung benutzt werden.
b) Als Starteinrichtungen müssen vorhanden sein:

  - 1 Mikrofon für mündliche Kommandos,
  - 1 Startsignalgerät

c) Eine optische Startanzeige soll bei Wettkämpfen mit hörgeschädigten Teilnehmern verfügbar sein.
d) Mikrofon und Startsignalgerät müssen an Lautsprecher angeschlossen sein, die so an jedem Startblock oder in unmittelbarer Nähe der Startblöcke installiert sind, dass alle Sportler das Startsignal gleichzeitig hören können. Die Lautstärke dieser Lautsprecher soll ausreichend sein, damit das bei Fehlstarts gegebene Signal von den Sportlern gehört werden kann.
e) Zielanschlagmatten sollen die minimalen Abmessungen 2,40 m x 0,90 m haben und dürfen 1,0 cm Stärke über die gesamte Fläche nicht überschreiten. Sie sind so zu installieren, dass ein Zielanschlag 0,30 m über und 0,60 m unter der Wasseroberfläche möglich ist. Ist die Bahn breiter als die Zielanschlagmatte, so ist die Zielanschlagmatte in der Mitte der Bahn zu installieren.
f) Zielanschlagmatten müssen so empfindlich sein, dass sie bei leichtem Anschlag ausgelöst werden, nicht jedoch durch bewegtes Wasser. Sie sollen an der Oberkante empfindlich sein.
g) Die Oberfläche der Zielanschlagmatten muss in heller Farbe ausgeführt sein. Markierungen auf den Zielanschlagmatten sollen mit den Markierungen des Schwimmbeckens übereinstimmen und vorhandene Markierungen fortführen. Umrandungen und Kanten der Zielanschlagmatten müssen mit einem 2,5 cm breiten schwarzen Rand gekennzeichnet sein.

6) Anforderungen an Uhren für Handzeitnahme

a) Für die Zeitmessung müssen elektronische Digitaluhren benutzt werden, die durch Handbetätigung in Gang gesetzt und für die Zwischenzeiten und Endzeit angehalten werden können. Sie müssen eine Auflösung von 1/100 Sekunde haben.
b) Die Uhren sind vor Beginn der Veranstaltung auf Funktion und Handhabung durch die Zeitnehmer zu prüfen.

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Bei einer amtlichen Wettkampfveranstaltung soll eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt werden, die den Einlauf und die durch die Sportler erreichten Zeiten registriert. Diese Anlage muss unter Kontrolle des hierfür bestimmten Kampfrichters eingesetzt werden.

2) Wenn eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt wird, jedoch keine zweite, davon unabhängig arbeitende automatische Anlage (Video-Zeitmessanlage) mitläuft, muss zusätzlich eine Handzeitmessung erfolgen.

3) Wird keine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt, ist die Handzeitmessung anzuwenden.

4) Anforderungen an eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage:

a) erforderliche Mindestausstattung:

  - Zeitmessgerät einschließlich der Back-up-Zeiteinrichtung für mindestens je Bahn unabhängig zu registrierende Zeiten in beliebiger Reihenfolge (Zieleinlauf- und Zeitmesscomputer)
  - automatische Starteinrichtung (durch Startsignalgeber ausgelöst)
  - automatische Zielanschlagmatte je Bahn
  - Druckwerk
  - Korrektureinrichtung zur manuellen Änderung falscher Ergebnisse
  - Anschluss an Auswertecomputer

b) als zusätzliche Ausstattung können eingesetzt werden:

  - optisches Signalgerät für den Start
  - Anzeigeeinheit
  - Staffelablösekontrolle
  - Bahnenzähler
  - Anschluss an Fernsehsysteme (Videoanschluss)

5) Beschaffenheit der Anlage:

a) Die Zeitmesseinrichtung muss das Ergebnis in 1/100 Sekunden angeben. Bei Systemen mit einer Auflösung von 1/1000 Sekunden darf die dritte Dezimalstelle weder angezeigt noch zur Feststellung der Platzierung benutzt werden.
b) Als Starteinrichtungen müssen vorhanden sein:

  - 1 Mikrofon für mündliche Kommandos,
  - 1 Startsignalgerät

c) Eine optische Startanzeige soll bei Wettkämpfen mit hörgeschädigten Teilnehmern verfügbar sein.
d) Mikrofon und Startsignalgerät müssen an Lautsprecher angeschlossen sein, die so an jedem Startblock oder in unmittelbarer Nähe der Startblöcke installiert sind, dass alle Sportler das Startsignal gleichzeitig hören können. Die Lautstärke dieser Lautsprecher soll ausreichend sein, damit das bei Fehlstarts gegebene Signal von den Sportlern gehört werden kann.
e) Zielanschlagmatten sollen die minimalen Abmessungen 2,40 m x 0,90 m haben und dürfen 1,0 cm Stärke über die gesamte Fläche nicht überschreiten. Sie sind so zu installieren, dass ein Zielanschlag 0,30 m über und 0,60 m unter der Wasseroberfläche möglich ist. Ist die Bahn breiter als die Zielanschlagmatte, so ist die Zielanschlagmatte in der Mitte der Bahn zu installieren.
f) Zielanschlagmatten müssen so empfindlich sein, dass sie bei leichtem Anschlag ausgelöst werden, nicht jedoch durch bewegtes Wasser. Sie sollen an der Oberkante empfindlich sein.
g) Die Oberfläche der Zielanschlagmatten muss in heller Farbe ausgeführt sein. Markierungen auf den Zielanschlagmatten sollen mit den Markierungen des Schwimmbeckens übereinstimmen und vorhandene Markierungen fortführen. Umrandungen und Kanten der Zielanschlagmatten müssen mit einem 2,5 cm breiten schwarzen Rand gekennzeichnet sein.

6) Anforderungen an Uhren für Handzeitnahme

a) Für die Zeitmessung müssen elektronische Digitaluhren benutzt werden, die durch Handbetätigung in Gang gesetzt und für die Zwischenzeiten und Endzeit angehalten werden können. Sie müssen eine Auflösung von 1/100 Sekunde haben.
b) Die Uhren sind vor Beginn der Veranstaltung auf Funktion und Handhabung durch die Zeitnehmer zu prüfen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Bei einer amtlichen Wettkampfveranstaltung soll eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt werden, die den Einlauf und die durch die Schwimmer erreichten Zeiten registriert. Diese Anlage muss unter Kontrolle des hierfür bestimmten Kampfrichters eingesetzt werden.

2) Wenn eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt wird, jedoch keine zweite, davon unabhängig arbeitende automatische Anlage (Video-Zeitmessanlage) mitläuft, muss zusätzlich eine Handzeitmessung erfolgen.

3) Wird keine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage eingesetzt, ist die Handzeitmessung anzuwenden.

4) Anforderungen an eine automatische Zieleinlauf- und Zeitmessanlage:

a) erforderliche Mindestausstattung:

  - Zeitmessgerät einschließlich der Back-up-Zeiteinrichtung für mindestens je Bahn unabhängig zu registrierende Zeiten in beliebiger Reihenfolge (Zieleinlauf- und Zeitmesscomputer)
  - automatische Starteinrichtung (durch Startsignalgeber ausgelöst)
  - automatische Zielanschlagmatte je Bahn
  - Druckwerk
  - Korrektureinrichtung zur manuellen Änderung falscher Ergebnisse
  - Anschluss an Auswertecomputer

b) als zusätzliche Ausstattung können eingesetzt werden:

  - optisches Signalgerät für den Start
  - Anzeigeeinheit
  - Staffelablösekontrolle
  - Bahnenzähler
  - Anschluss an Fernsehsysteme (Videoanschluss)

5) Beschaffenheit der Anlage:

a) Die Zeitmesseinrichtung muss das Ergebnis in 1/100 Sekunden angeben. Bei Systemen mit einer Auflösung von 1/1000 Sekunden darf die dritte Dezimalstelle weder angezeigt noch zur Feststellung der Platzierung benutzt werden.
b) Als Starteinrichtungen müssen vorhanden sein:

  - 1 Mikrofon für mündliche Kommandos,
  - 1 Startsignalgerät

c) Eine optische Startanzeige soll bei Wettkämpfen mit hörgeschädigten Teilnehmern verfügbar sein.
d) Mikrofon und Startsignalgerät müssen an Lautsprecher angeschlossen sein, die so an jedem Startblock oder in unmittelbarer Nähe der Startblöcke installiert sind, dass alle Schwimmer das Startsignal gleichzeitig hören können. Die Lautstärke dieser Lautsprecher soll ausreichend sein, damit das bei Fehlstarts gegebene Signal von den Schwimmern gehört werden kann.
e) Zielanschlagmatten sollen die minimalen Abmessungen 2,40 m x 0,90 m haben und dürfen 1,0 cm Stärke über die gesamte Fläche nicht überschreiten. Sie sind so zu installieren, dass ein Zielanschlag 0,30 m über und 0,60 m unter der Wasseroberfläche möglich ist. Ist die Bahn breiter als die Zielanschlagmatte, so ist die Zielanschlagmatte in der Mitte der Bahn zu installieren.
f) Zielanschlagmatten müssen so empfindlich sein, dass sie bei leichtem Anschlag ausgelöst werden, nicht jedoch durch bewegtes Wasser. Sie sollen an der Oberkante empfindlich sein.
g) Die Oberfläche der Zielanschlagmatten muss in heller Farbe ausgeführt sein. Markierungen auf den Zielanschlagmatten sollen mit den Markierungen des Schwimmbeckens übereinstimmen und vorhandene Markierungen fortführen. Umrandungen und Kanten der Zielanschlagmatten müssen mit einem 2,5 cm breiten schwarzen Rand gekennzeichnet sein.

6) Anforderungen an Uhren für Handzeitnahme

a) Für die Zeitmessung müssen elektronische Digitaluhren benutzt werden, die durch Handbetätigung in Gang gesetzt und für die Zwischenzeiten und Endzeit angehalten werden können. Sie müssen eine Auflösung von 1/100 Sekunde haben.
b) Die Uhren sind vor Beginn der Veranstaltung auf Funktion und Handhabung durch die Zeitnehmer zu prüfen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: