INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Das Ergebnis der Meldungen und die Verteilung der Startbahnen sind in einem Meldeergebnis zusammenzufassen, sofern die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung der Veranstaltung nicht eine Liste der Meldungen vorsieht.

2) In der Liste der Meldungen müssen die Meldungen aller Schwimmer für jeden Wettkampf mit der Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich auch die Altersklasse), Verein / SG, Vereins-ID und Meldezeit aufgeführt werden.

3) Folgende Angaben muss das Meldeergebnis enthalten:

  - die Namen der teilnehmenden Vereine / SG mit Vereins-ID und Angabe des zugehörigen LSV (LSVKennziffer), bei ausländischen Teilnehmern der Nation
  - die Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen je Verein / SG,
  - je Wettkampf die Laufeinteilung mit den Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgänge, (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich die Altersklassen), Vereine, Vereins-ID und Meldezeiten für alle Sportler,
  - ggf. Änderungen von Veranstaltungszeiten gegenüber der Ausschreibung.

In einer zu veröffentlichenden elektronischen Version sowie in einer evtl. Papierversion des Meldeergebnisses sind die Angabe der Personen-ID der Sportler und der Vereins-ID der teilnehmenden Vereine nicht erforderlich.

4) Das Meldeergebnis ist spätestens vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Das Ergebnis der Meldungen und die Verteilung der Startbahnen sind in einem Meldeergebnis zusammenzufassen, sofern die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung der Veranstaltung nicht eine Liste der Meldungen vorsieht.

2) In der Liste der Meldungen müssen die Meldungen aller Schwimmer für jeden Wettkampf mit der Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich auch die Altersklasse), Verein / SG, Vereins-ID und Meldezeit aufgeführt werden.

3) Folgende Angaben muss das Meldeergebnis enthalten:

  - die Namen der teilnehmenden Vereine / SG mit Vereins-ID und Angabe des zugehörigen LSV (LSV-Kennziffer), bei ausländischen Teilnehmern der Nation
  - die Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen je Verein / SG,
  - je Wettkampf die Laufeinteilung mit den Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgänge, (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich die Altersklassen), Vereine, Vereins-ID und Meldezeiten für alle Sportler,
  - ggf. Änderungen von Veranstaltungszeiten gegenüber der Ausschreibung.

In einer zu veröffentlichenden elektronischen Version sowie in einer evtl. Papierversion des Meldeergebnisses sind die Angabe der Personen-ID der Sportler und der Vereins-ID der teilnehmenden Vereine nicht erforderlich.

4) Das Meldeergebnis ist spätestens vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Das Ergebnis der Meldungen und die Verteilung der Startbahnen sind in einem Meldeergebnis zusammenzufassen, sofern die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung der Veranstaltung nicht eine Liste der Meldungen vorsieht.

2) In der Liste der Meldungen müssen die Meldungen aller Schwimmer für jeden Wettkampf mit der Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich auch die Altersklasse), Verein / SG, Vereins-ID und Meldezeit aufgeführt werden.

3) Folgende Angaben muss das Meldeergebnis enthalten:

  - die Namen der teilnehmenden Vereine / SG mit Vereins-ID und Angabe des zugehörigen LSV (LSV-Kennziffer), bei ausländischen Teilnehmern der Nation
  - die Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen je Verein / SG,
  - je Wettkampf die Laufeinteilung mit den Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgänge, (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich die Altersklassen), Vereine, Vereins-ID und Meldezeiten für alle Sportler,
  - ggf. Änderungen von Veranstaltungszeiten gegenüber der Ausschreibung.

Auf den Ausdruck der Personen-ID der Sportler und der Vereins-ID kann beim Druck des Meldeergebnisses verzichtet werden.

4) Das Meldeergebnis ist spätestens vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Das Ergebnis der Meldungen und die Verteilung der Startbahnen sind in einem Meldeergebnis zusammenzufassen, sofern die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung der Veranstaltung nicht eine Liste der Meldungen vorsieht.

2) In der Liste der Meldungen müssen die Meldungen aller Schwimmer für jeden Wettkampf mit der Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgang (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich auch die Altersklasse), Verein / SG, Vereins-ID und Meldezeit aufgeführt werden.

3) Folgende Angaben muss das Meldeergebnis enthalten:

  - die Namen der teilnehmenden Vereine / SG mit Vereins-ID und Angabe des zugehörigen LSV (LSV-Kennziffer), bei ausländischen Teilnehmern der Nation
  - die Anzahl der Einzel- und Staffelmeldungen je Verein / SG,
  - je Wettkampf die Laufeinteilung mit den Personen-ID, Namen, Vornamen, Geburtsjahrgänge, (bei Wettkämpfen der Masters zusätzlich die Altersklassen), Vereine, Vereins-ID und Meldezeiten für alle Schwimmer,
  - ggf. Änderungen von Veranstaltungszeiten gegenüber der Ausschreibung.

Auf den Ausdruck der Personen-ID der Schwimmer und der Vereins-ID kann beim Druck des Meldeergebnisses verzichtet werden.

4) Das Meldeergebnis ist spätestens vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes den Vereinen zur Verfügung zu stellen.
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