INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) In Endläufen sind die Sportler nach den Grundsätzen von § 121 WB-FT SW wie folgt auf die Läufe zu verteilen:

    a) mit den in den Zwischenläufen erzielten Zeiten,
    b) mit den in den Vorläufen erzielten Zeiten, sofern keine Zwischenläufe stattfinden,
    c) entsprechend ihren Meldezeiten, sofern keine Vorläufe ausgetragen werden.

2) Die Laufeinteilung ist dabei wie folgt vorzunehmen:

  - Entsprechend der Anzahl der Bahnen werden die schnellsten Sportler in den letzten Lauf gesetzt, die nächsten Sportler in den vorletzten Lauf usw. bis alle Sportler auf die Läufe und Bahnen verteilt sind.
  - Sind weniger Sportler gemeldet, als in zwei Läufen Bahnen vorhanden sind, können Sportler auf zwei Läufe anteilmäßig verteilt werden. In jedem Lauf müssen dabei mindestens drei Sportler gesetzt sein. Durch Streichung kann diese Anzahl jedoch unterschritten werden.
  - Geht die Meldezahl über zwei Läufe hinaus, sind grundsätzlich im letzten Lauf alle Bahnen zu besetzen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) In Endläufen sind die Schwimmer nach den Grundsätzen von SW § 121 wie folgt auf die Läufe zu verteilen:

    a) mit den in den Zwischenläufen erzielten Zeiten,
    b) mit den in den Vorläufen erzielten Zeiten, sofern keine Zwischenläufe stattfinden,
    c) entsprechend ihren Meldezeiten, sofern keine Vorläufe ausgetragen werden.

2) Die Laufeinteilung ist dabei wie folgt vorzunehmen:

  - Entsprechend der Anzahl der Bahnen werden die schnellsten Schwimmer in den letzten Lauf gesetzt, die nächsten Schwimmer in den vorletzten Lauf usw. bis alle Schwimmer auf die Läufe und Bahnen verteilt sind.
  - Sind weniger Schwimmer gemeldet, als in zwei Läufen Bahnen vorhanden sind, können Schwimmer auf zwei Läufe anteilmäßig verteilt werden. In jedem Lauf müssen dabei mindestens drei Schwimmer gesetzt sein. Durch Streichung kann diese Anzahl jedoch unterschritten werden.
  - Geht die Meldezahl über zwei Läufe hinaus, sind grundsätzlich im letzten Lauf alle Bahnen zu besetzen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: