INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 139 Deutsche Rekorde (DR)     Rekordanmeldung     Rekordanmeldung


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen 4x200 m Freistil
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an die Abteilung Wettkampfsport versandt wird. Diese hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln von World Aquatics bzw. European Aquatics. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an die Abteilung Wettkampfsport innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen 4x200 m Freistil
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an die Abteilung Wettkampfsport versandt wird. Diese hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln von World Aquatics bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an die Abteilung Wettkampfsport innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 28.03.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen 4x200 m Freistil
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an die Abteilung Wettkampfsport versandt wird. Diese hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an die Abteilung Wettkampfsport innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen 4x200 m Freistil
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an den Rekordsachbearbeiter des DSV versandt wird. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an den Rekordsachbearbeiter des DSV innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 04.07.2019 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird. In gemischten Staffeln kann der erste Sportler keinen deutschen Rekord erzielen. [➔ § 131 Abs. 12 WB-SW]

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an den Rekordsachbearbeiter des DSV versandt wird. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an den Rekordsachbearbeiter des DSV innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird. In gemischten Staffeln kann der erste Sportler keinen deutschen Rekord erzielen.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an den Rekordsachbearbeiter des DSV versandt wird. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an den Rekordsachbearbeiter des DSV innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m
  - gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Schwimmer als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Schwimmern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Schwimmer auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird. In gemischten Staffeln kann der erste Schwimmer keinen deutschen Rekord erzielen.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an den Rekordsachbearbeiter des DSV versandt wird. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Schwimmer durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Schwimmer, in einem Staffelwettkampf jeder Schwimmer und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an den Rekordsachbearbeiter des DSV innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Schwimmer, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: