INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Eine Ausschreibung ist erforderlich, wenn Vereine zu einer Wettkampfveranstaltung eine Meldung zur Teilnahme abgeben können.

2) Durchführungsbestimmungen sind zu erlassen, wenn die Teilnehmer an einer Wettkampfveranstaltung oder einem Wettbewerb durch das Ergebnis einer vorausgegangenen Wettkampfveranstaltung oder eines Wettbewerbs, z. B. DMS, feststehen.

3) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen müssen enthalten:

  - Bezeichnung und Zeitpunkt der Veranstaltung
  - Veranstalter
  - Ausrichter
  - Anschrift der Wettkampfstätte
  - Beschreibung der Wettkampfanlage(n)
    o Bahnlänge
    o Anzahl der Bahnen
    o Art der Trennleinen
    o Art der Zeitmessung
    o Wassertemperatur
  - Wettkampffolge und ggf. Pflichtzeiten
  - die Angabe, ob und bei welchen Wettkämpfen es sich um vereinfachte Wettkämpfe handelt
  - Beginn der Veranstaltungsabschnitte
  - Einschwimmzeiten
  - Teilnahmeberechtigung und ggf. -beschränkungen
  - Bestimmungen für Vor-, Zwischen- und Endläufe
  - vorgeschriebene Formulare oder Verfahren für Meldungen
  - Meldeanschrift
  - Termin für den Meldeschluss / die Zusage der Teilnahme - Meldegeld
  - Bestimmungen zum ENM und ggf. Ausnahmeregelungen
  - Angabe, sofern die Zwei-Start-Regel zur Anwendung kommt
  - Anzahl der von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Kampfrichter
  - Höhe von Ordnungsgebühren
  - Auszeichnungen
  - Nennung des Verantwortlichen der Ausschreibung

4) Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie einer ggf. erforderlichen Auf- und Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht an anderer Stelle bereits getroffen ist.

5) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen dürfen darüber hinaus weitere Angaben und Hinweise des Veranstalters oder Ausrichters zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung enthalten.

Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Eine Ausschreibung ist erforderlich, wenn Vereine zu einer Wettkampfveranstaltung eine Meldung zur Teilnahme abgeben können.

2) Durchführungsbestimmungen sind zu erlassen, wenn die Teilnehmer an einer Wettkampfveranstaltung oder einem Wettbewerb durch das Ergebnis einer vorausgegangenen Wettkampfveranstaltung oder eines Wettbewerbs, z. B. DMS, feststehen.

3) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen müssen enthalten:

  - Bezeichnung und Zeitpunkt der Veranstaltung
  - Veranstalter
  - Ausrichter
  - Anschrift der Wettkampfstätte
  - Beschreibung der Wettkampfanlage(n)
    o Bahnlänge
    o Anzahl der Bahnen
    o Art der Trennleinen
    o Art der Zeitmessung
    o Wassertemperatur
  - Wettkampffolge und ggf. Pflichtzeiten
  - die Angabe, ob und bei welchen Wettkämpfen es sich um vereinfachte Wettkämpfe handelt
  - Beginn der Veranstaltungsabschnitte
  - Einschwimmzeiten
  - Teilnahmeberechtigung und ggf. -beschränkungen
  - Bestimmungen für Vor-, Zwischen- und Endläufe
  - vorgeschriebene Formulare oder Verfahren für Meldungen
  - Meldeanschrift
  - Termin für den Meldeschluss / die Zusage der Teilnahme - Meldegeld
  - Bestimmungen zum ENM und ggf. Ausnahmeregelungen
  - Anzahl der von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Kampfrichter
  - Höhe von Ordnungsgebühren
  - Auszeichnungen
  - Nennung des Verantwortlichen der Ausschreibung

4) Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie einer ggf. erforderlichen Auf- und Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht an anderer Stelle bereits getroffen ist.

5) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen dürfen darüber hinaus weitere Angaben und Hinweise des Veranstalters oder Ausrichters zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung enthalten.

Alte Fassung bis 04.10.2022 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Eine Ausschreibung ist erforderlich, wenn Vereine zu einer Wettkampfveranstaltung eine Meldung zur Teilnahme abgeben können.

2) Durchführungsbestimmungen sind zu erlassen, wenn die Teilnehmer an einer Wettkampfveranstaltung oder einem Wettbewerb durch das Ergebnis einer vorausgegangenen Wettkampfveranstaltung oder eines Wettbewerbs, z. B. DMS, feststehen.

3) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen müssen enthalten:

  - Bezeichnung und Zeitpunkt der Veranstaltung
  - Veranstalter
  - Ausrichter
  - Anschrift der Wettkampfstätte
  - Beschreibung der Wettkampfanlage(n)
    o Bahnlänge
    o Anzahl der Bahnen
    o Art der Trennleinen
    o Art der Zeitmessung
    o Wassertemperatur
  - Wettkampffolge und ggf. Pflichtzeiten
  - Beginn der Veranstaltungsabschnitte
  - Einschwimmzeiten
  - Teilnahmeberechtigung und ggf. -beschränkungen
  - Bestimmungen für Vor-, Zwischen- und Endläufe
  - vorgeschriebene Formulare oder Verfahren für Meldungen
  - Meldeanschrift
  - Termin für den Meldeschluss / die Zusage der Teilnahme - Meldegeld
  - Bestimmungen zum ENM und ggf. Ausnahmeregelungen
  - Anzahl der von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Kampfrichter
  - Höhe von Ordnungsgebühren bei Nichtgestellung von Kampfrichtern
  - Auszeichnungen
  - Nennung des Verantwortlichen der Ausschreibung

4) Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie einer ggf. erforderlichen Auf- und Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht an anderer Stelle bereits getroffen ist.

5) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen dürfen darüber hinaus weitere Angaben und Hinweise des Veranstalters oder Ausrichters zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung enthalten.

Alte Fassung bis 11.02.2018:
1) Eine Ausschreibung ist erforderlich, wenn Vereine zu einer Wettkampfveranstaltung eine Meldung zur Teilnahme abgeben können.

2) Durchführungsbestimmungen sind zu erlassen, wenn die Teilnehmer an einer Wettkampfveranstaltung oder einem Wettbewerb durch das Ergebnis einer vorausgegangenen Wettkampfveranstaltung oder eines Wettbewerbs, z. B. DMS, feststehen.

3) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen müssen enthalten:

  - Bezeichnung und Zeitpunkt der Veranstaltung
  - Veranstalter
  - Ausrichter
  - Anschrift der Wettkampfstätte
  - Beschreibung der Wettkampfanlage(n)
    o Bahnlänge
    o Anzahl der Bahnen
    o Art der Trennleinen
    o Art der Zeitmessung
    o Wassertemperatur
  - Wettkampffolge und ggf. Pflichtzeiten
  - Beginn der Veranstaltungsabschnitte
  - Einschwimmzeiten
  - Teilnahmeberechtigung und ggf. -beschränkungen
  - Bestimmungen für Vor-, Zwischen- und Endläufe
  - vorgeschriebene Formulare oder Verfahren für Meldungen
  - Meldeanschrift
  - Termin für den Meldeschluss / die Zusage der Teilnahme - Meldegeld
  - Bestimmungen zum ENM und ggf. Ausnahmeregelungen
  - Anzahl der von den teilnehmenden Vereinen zu stellenden Kampfrichter
  - Höhe der Ordnungsgebühr bei Nichtgestellung von Kampfrichtern
  - Auszeichnungen
  - Nennung des Verantwortlichen der Ausschreibung

4) Durchführungsbestimmungen müssen darüber hinaus die Bestimmungen zum Zugang sowie einer ggf. erforderlichen Auf- und Abstiegsregelung enthalten, sofern diese Regelung nicht an anderer Stelle bereits getroffen ist.

5) Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen dürfen darüber hinaus weitere Angaben und Hinweise des Veranstalters oder Ausrichters zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung enthalten.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: