INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Ergänzend zu § 101 Abs. 1 WB-FT SW sind beliebige Streckenlängen und Kombinationen aus Schwimmarten zulässig. Von der Länderfachkonferenz beschlossene Einschränkungen gemäß § 12 Abs. 2 WB-AT hinsichtlich der maximalen Streckenlänge und Anzahl der Starts pro Wettkampftag sind dabei zu beachten.

2) Abweichend zu § 101 Abs. 3 WB-FT SW dürfen Einzelwettkämpfe geschlechterübergreifend als Mixed-Wettkämpfe stattfinden.

3) Schwimmer verschiedener Geschlechter dürfen in einem Lauf starten.

4) Besteht ein ganzer Veranstaltungsabschnitt aus vereinfachten Wettkämpfen, kann von den §§ 105 und 107 bis 118 WB-FT SW abgewichen werden. Es muss lediglich ein nach § 105 Abs. 5 WB-FT SW berechtigter Schiedsrichter eingesetzt werden. Die weitere Besetzung und Organisation des Kampfgerichts liegen in der Zuständigkeit und im Ermessen des Schiedsrichters.

5) Die Startbahnen können abweichend von § 121 WB-FT SW verteilt werden. In diesem Fall ist die Verteilung in der Ausschreibung zu erläutern.

6) Abweichend von § 125 WB-FT SW darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden.

7) Die Anforderungen der §§ 132 Abs. 4, 5 und 133 WB-FT SW brauchen nicht eingehalten zu werden.

Alte Fassung bis 04.10.2022:
[Anmerkung: Vereinfachte Wettkämpfe wurden mit der am 05.10.2022 in Kraft tretenden Fassung neu eingeführt. Der bisherige § 143 In-Kraft-Treten wurde dadurch zu § 145 WB-FT SW.]
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: