INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 121 Verteilung der Startbahnen


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Die Startbahnen sind entsprechend den Meldezeiten zu verteilen. Sportler, für die keine Meldezeiten angegeben sind, werden ohne Zeit hinter dem langsamsten gemeldeten Sportler gesetzt. Die Reihenfolge beim Setzen von Sportlern mit derselben Zeit wird durch Losentscheid festgelegt.

2) Die Startbahnen sind in jedem Lauf folgendermaßen zu verteilen:

    a) In Schwimmbecken mit ungerader Bahnenzahl wird der schnellste Sportler des Laufes auf die Mittelbahn gesetzt. Der Sportler mit der nächstlangsameren Zeit wird auf die Bahn links neben der Mittelbahn (Nummer der Mittelbahn +1) gesetzt und alle weiteren Sportler entsprechend ihren Zeiten abwechselnd rechts und links daneben.
    b) In Schwimmbecken mit gerader Bahnenzahl wird der schnellste Sportler auf die Bahn mit halber Bahnenzahl gesetzt. Der Sportler mit der nächstlangsameren Zeit wird links neben dieser Bahn (halbe Bahnenzahl +1) gesetzt und alle weiteren Sportler entsprechend ihren Zeiten abwechselnd rechts und links daneben.

3) Der Start von 50 m-Wettkämpfen auf der 50 m-Bahn kann sowohl von der Startseite wie auch von der Wendeseite erfolgen. Unabhängig von der Richtung, in der geschwommen wird, sind die Läufe so zu setzen, als wenn der Start von der Startseite aus erfolgt.

4) Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts kann durch die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung festgelegt werden, dass zwei Sportler auf einer Bahn schwimmen. Der Start kann dabei rechts und links neben dem Startblock erfolgen wie auch zeitversetzt vom Startblock. Bei einem zeitversetzten Start ist die Bahnverteilung mit getrennt gesetzten Läufen vorzunehmen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Die Startbahnen sind entsprechend den Meldezeiten zu verteilen. Schwimmer, für die keine Meldezeiten angegeben sind, werden ohne Zeit hinter dem langsamsten gemeldeten Schwimmer gesetzt. Die Reihenfolge beim Setzen von Schwimmern mit derselben Zeit wird durch Losentscheid festgelegt.

2) Die Startbahnen sind in jedem Lauf folgendermaßen zu verteilen:

    a) In Schwimmbecken mit ungerader Bahnenzahl wird der schnellste Schwimmer des Laufes auf die Mittelbahn gesetzt. Der Schwimmer mit der nächstlangsameren Zeit wird auf die Bahn links neben der Mittelbahn (Nummer der Mittelbahn +1) gesetzt und alle weiteren Schwimmer entsprechend ihren Zeiten abwechselnd rechts und links daneben.
    b) In Schwimmbecken mit gerader Bahnenzahl wird der schnellste Schwimmer auf die Bahn mit halber Bahnenzahl gesetzt. Der Schwimmer mit der nächstlangsameren Zeit wird links neben dieser Bahn (halbe Bahnenzahl +1) gesetzt und alle weiteren Schwimmer entsprechend ihren Zeiten abwechselnd rechts und links daneben.

3) Der Start von 50 m-Wettkämpfen auf der 50 m-Bahn kann sowohl von der Startseite wie auch von der Wendeseite erfolgen. Unabhängig von der Richtung, in der geschwommen wird, sind die Läufe so zu setzen, als wenn der Start von der Startseite aus erfolgt.

4) Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts kann durch die Ausschreibung / Durchführungsbestimmung festgelegt werden, dass zwei Schwimmer auf einer Bahn schwimmen. Der Start kann dabei rechts und links neben dem Startblock erfolgen wie auch zeitversetzt vom Startblock. Bei einem zeitversetzten Start ist die Bahnverteilung mit getrennt gesetzten Läufen vorzunehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: