INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 122 Vor- und Zwischenläufe


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Werden in einem Wettkampf bis zu drei Vorläufe ausgetragen, außer bei Strecken von 400 m an aufwärts, sind die Sportler nach den Grundsätzen des § 121 WB-FT SW entsprechend ihren Meldezeiten wie folgt auf die Läufe zu verteilen:

  - Der schnellste Sportler wird in den letzten Vorlauf gesetzt, der nächstlangsamere Sportler in den vorletzten Vorlauf usw. bis zum ersten Vorlauf.
  - Der zweite und alle weiteren Sportler in jedem Lauf werden in gleicher Weise, beginnend mit dem Letzten und weiter gehend bis zum ersten Vorlauf gesetzt, solange bis alle Sportler auf die Vorläufe verteilt sind.

2) Müssen in einem Wettkampf mehr als drei Vorläufe ausgetragen werden, außer bei Strecken von 400 m an aufwärts, sind die drei letzten Läufe mit den schnellsten Sportlern wie unter Abs. 1 beschrieben zu setzen. In den weiteren Läufen davor sind die restlichen Sportler entsprechend § 123 WB-FT SW zu setzen.

3) In Wettkämpfen von 400 m Strecken an aufwärts sind die zwei letzten Läufe mit den schnellsten Sportlern, wie unter Abs. 1 beschrieben zu setzen. In den weiteren Läufen davor sind die restlichen Sportler entsprechend § 123 WB-FT SW zu setzen.

4) Werden zwei oder mehr Vorläufe in einem Wettkampf durchgeführt, sind mindestens drei Sportler in jedem Vorlauf zu setzen. Durch Streichungen kann diese Anzahl jedoch unterschritten werden.

5) In Zwischenläufen sind die Sportler mit den in den Vorläufen erzielten Zeiten wie in Vorläufen auf die Läufe zu verteilen.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Werden in einem Wettkampf bis zu drei Vorläufe ausgetragen, außer bei Strecken von 400 m an aufwärts, sind die Schwimmer nach den Grundsätzen des SW § 121 entsprechend ihren Meldezeiten wie folgt auf die Läufe zu verteilen:

  - Der schnellste Schwimmer wird in den letzten Vorlauf gesetzt, der nächstlangsamere Schwimmer in den vorletzten Vorlauf usw. bis zum ersten Vorlauf.
  - Der zweite und alle weiteren Schwimmer in jedem Lauf werden in gleicher Weise, beginnend mit dem Letzten und weiter gehend bis zum ersten Vorlauf gesetzt, solange bis alle Schwimmer auf die Vorläufe verteilt sind.

2) Müssen in einem Wettkampf mehr als drei Vorläufe ausgetragen werden, außer bei Strecken von 400 m an aufwärts, sind die drei letzten Läufe mit den schnellsten Schwimmern wie unter Abs. 1 beschrieben zu setzen. In den weiteren Läufen davor sind die restlichen Schwimmer entsprechend SW § 123 zu setzen.

3) In Wettkämpfen von 400 m Strecken an aufwärts sind die zwei letzten Läufe mit den schnellsten Schwimmern, wie unter Abs. 1 beschrieben zu setzen. In den weiteren Läufen davor sind die restlichen Schwimmer entsprechend SW § 123 zu setzen.

4) Werden zwei oder mehr Vorläufe in einem Wettkampf durchgeführt, sind mindestens drei Schwimmer in jedem Vorlauf zu setzen. Durch Streichungen kann diese Anzahl jedoch unterschritten werden.

5) In Zwischenläufen sind die Schwimmer mit den in den Vorläufen erzielten Zeiten wie in Vorläufen auf die Läufe zu verteilen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: