INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

Seite mit Materialien zum Download   |    FAQ 

§ 112 Zeitnehmer (ZN)


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Sportlers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Sportler seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Das Signal kann nach der Wende des Sportlers wiederholt werden, bis der Sportler die 5 m-Markierung erreicht hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Zeitnehmer diese ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf Position Null (0) setzen.

Alte Fassung bis 27.02.2024 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Sportlers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Sportler seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Das Signal kann nach der Wende des Sportlers wiederholt werden, bis der Sportler die fünf Meter Markierung erreicht hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Zeitnehmer diese ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf Position Null (0) setzen.

Alte Fassung bis 31.12.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Sportlers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Sportler seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Sportler oder der Zeitnehmer diese ein- und ausbauen. Nach dem Einbau und nach jedem Start muss er die Rückenstarthilfe auf Position Null (0) setzen.

Alte Fassung bis 28.03.2023 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Sportlers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Sportler seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten. Beim Brustschwimmen gilt dies bis zur Beendigung des zweiten Armzuges nach dem Start.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Sportler oder der Zeitnehmer diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Zeitnehmer muss sie nach dem Start wieder entfernen.

Alte Fassung bis 11.02.2018 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Sportlers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Sportler seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Sportler während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Sportler noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Sportler oder der Zeitnehmer diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Zeitnehmer muss sie nach dem Start wieder entfernen.

Alte Fassung bis 14.05.2017 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Schwimmers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Schwimmer seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Schwimmer während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Schwimmer noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.

8) Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Schwimmer oder der Zeitnehmer diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Zeitnehmer muss sie nach dem Start wieder entfernen.

Alte Fassung bis 19.03.2015:
1) Der Zeitnehmer muss die Zeit des Schwimmers auf der ihm zugewiesenen Bahn nehmen und schriftlich festhalten. Reservezeitnehmer übernehmen die Funktion eines Zeitnehmers auf einer Bahn, wenn die Uhr eines Zeitnehmers vor oder während des Wettkampfes ausfällt.

2) Er setzt seine Uhr beim Startzeichen in Gang und hat sie anzuhalten, wenn der Schwimmer seinen Wettkampf beendet hat. Bei Wettkämpfen von 200 m an (ausgenommen 200 m Lagen) hat er die Zwischenzeiten nach je 100 m geschwommener Strecke zu registrieren. In Staffelwettkämpfen hat er die angegebene Startreihenfolge der Staffel zu kontrollieren und die Zwischenzeiten zu registrieren.

3) Auf Verlangen des Zeitnehmerobmannes oder des Schiedsrichters hat er das Ergebnis seiner Zeitmessung vorzuzeigen. Erst bei der Aufforderung des Schiedsrichters zum nächsten Start setzt er seine Uhr wieder auf null zurück.

4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Schwimmer während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.

5) Er hat auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Schwimmer noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat.

6) Der Zeitnehmer hat bei automatischen Zieleinlauf- und Zeitmessanlagen zu prüfen, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung größer als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden.

7) Zeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig als Zielrichter eingesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: