INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW) PDF
Abschnitt I Veranstaltungen
§ 100 Begriffsbestimmungen
§ 101 Wettkampfprogramme
§ 102 Deutsche Meisterschaften
§ 103 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Abschnitt II Kampfgericht
§ 105 Kampfgericht
§ 106 Schiedsrichter (SCH)
§ 107 Starter (ST)
§ 108 entfällt
§ 109 Zielrichterobmann (ZRO)
§ 110 Zielrichter (ZR)
§ 111 Zeitnehmerobmann (ZNO)
§ 112 Zeitnehmer (ZN)
§ 113 Schwimmrichter (SR)
§ 114 Wenderichterobmann (WRO)
§ 115 Wenderichter (WR)
§ 116 Auswerter (AW)
§ 117 Protokollführer (PKF)
§ 118 Sprecher (SPR)
Abschnitt III Ausschreibungen, Meldungen und Meldeergebnis
§ 119 Ausschreibungen / Durchführungsbestimmungen
§ 120 Meldungen
§ 121 Verteilung der Startbahnen
§ 122 Vor- und Zwischenläufe
§ 123 Wettkampf mit direkter Entscheidung / Endläufe
§ 124 Meldeergebnis, Liste der Meldungen

Abschnitt IV Wettkampf
§ 125 Start
§ 126 Freistilschwimmen
§ 127 Rückenschwimmen
§ 128 Brustschwimmen
§ 129 Schmetterlingsschwimmen
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
§ 131 Der Wettkampf
§ 132 Wettkampfbecken

Abschnitt V Zeitmessung und Platzierung
§ 133 Zeitmessverfahren
§ 134 Zeiten und Platzierungen
Abschnitt VI Wettkampfprotokoll, Bekanntgabe und Einspruch
§ 135 Wettkampfprotokoll
§ 136 Bekanntgabe von Ergebnissen
§ 137 Erhöhtes nachträgliches Meldegeld
§ 138 Einsprüche

Abschnitt VII Rekorde
§ 139 Deutsche Rekorde (DR)
§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)
§ 141 Bestenlisten

Abschnitt VIII Startrecht / Startrechtwechsel
§ 142 Startrecht

Abschnitt IX Vereinfachte Wettkämpfe
§ 143 Vereinfachte Wettkämpfe
§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe

Abschnitt X In-Kraft-Treten
§ 145 In-Kraft-Treten

Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)     Rekordanmeldung     Rekordanmeldung


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Wird ein bestehender Deutscher Jahrgangsrekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Jahrgangsrekord anzuerkennen.

3) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die von einer Uhr bei Handzeitnahme festgestellte Zeit wird als Rekordzeit anerkannt.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Jahrgangsrekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur in den ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Jahrgangsrekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Die Abteilung Wettkampfsport hat den Jahrgangsrekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Jahrgangsrekord auf, so ist der Jahrgangsrekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für jeden anerkannten Deutschen Jahrgangsrekord ist eine Urkunde auszustellen, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Jahrgangsrekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Wird ein bestehender Deutscher Jahrgangsrekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Jahrgangsrekord anzuerkennen.

3) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die von einer Uhr bei Handzeitnahme festgestellte Zeit wird als Rekordzeit anerkannt.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Jahrgangsrekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur in den ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Jahrgangsrekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Jahrgangsrekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Jahrgangsrekord auf, so ist der Jahrgangsrekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für jeden anerkannten Deutschen Jahrgangsrekord ist eine Urkunde auszustellen, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Jahrgangsrekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

Alte Fassung bis 14.05.2017:
1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Schwimmer, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

  - Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
  - Brustschwimmen 50, 100, 200 m
  - Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
  - Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
  - Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Schwimmer das jeweilige Alter vollendet.

2) Wird ein bestehender Deutscher Jahrgangsrekord von einem anderen Schwimmer als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Jahrgangsrekord anzuerkennen.

3) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur von Schwimmern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die von einer Uhr bei Handzeitnahme festgestellte Zeit wird als Rekordzeit anerkannt.

6) In Staffeln kann der erste Schwimmer auch dann einen Deutschen Jahrgangsrekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur in den ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch dem Rekordsachbearbeiter des DSV mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage der Fachsparte Schwimmen unter www.dsv.de. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Jahrgangsrekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Der Rekordsachbearbeiter des DSV hat den Jahrgangsrekord nach Überprüfung der Unterlagen anzuerkennen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Schwimmer durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Jahrgangsrekord auf, so ist der Jahrgangsrekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für jeden anerkannten Deutschen Jahrgangsrekord ist eine Urkunde auszustellen, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Jahrgangsrekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: