§ 140 Deutsche Jahrgangsrekorde (DJR)

1) Deutsche Jahrgangsrekorde werden jahrgangsweise für 12- bis 19-jährige weibliche und männliche Sportler, getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

- Freistilschwimmen 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
- Brustschwimmen 50, 100, 200 m
- Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
- Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
- Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Wird ein bestehender Deutscher Jahrgangsrekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Jahrgangsrekord anzuerkennen.

3) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die von einer Uhr bei Handzeitnahme festgestellte Zeit wird als Rekordzeit anerkannt.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Jahrgangsrekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Jahrgangsrekorde können nur in den ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Jahrgangsrekorde werden aufgrund des Wettkampfprotokolls anerkannt. Die Abteilung Wettkampfsport hat den Jahrgangsrekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Jahrgangsrekord auf, so ist der Jahrgangsrekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für jeden anerkannten Deutschen Jahrgangsrekord ist eine Urkunde auszustellen, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Jahrgangsrekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.