§ 139 Deutsche Rekorde (DR)

1) Deutsche Rekorde werden für Frauen und Männer getrennt nach auf 50 m- und 25 m-Bahnen erzielten Zeiten über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:

- Freistilschwimmen: 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m

- Brustschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m

- Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m

- Rückenschwimmen 50, 100, 200 m
4x50, 4x100, 4x200, 10x100 m

- Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m
4x50, 4x100 m

- gemischte Staffeln 4x50 m Freistil (*), 4x50 m Lagen (*)
4x100 m Freistil, 4x100 m Lagen 4x200 m Freistil
(gleiche Anzahl Männer und Frauen)
(*) nur auf 25 m-Bahnen.

In den Staffelwettbewerben sind Deutsche Rekorde für Vereinsmannschaften und Nationalmannschaften getrennt zu führen.

2) Wird ein bestehender Deutscher Rekord von einem anderen Sportler als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Rekord anzuerkennen.

3) Deutsche Rekorde können nur von Sportlern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Die Rekordzeit muss bei der Handzeitnahme mit drei Uhren ermittelt werden.

6) In Staffeln kann der erste Sportler auch dann einen Deutschen Rekord aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird.

7) Deutsche Rekorde können nur in ausgeschriebenen Wettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst eine Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Rekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an die Abteilung Wettkampfsport versandt wird. Diese hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen festzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des DSV. Stellt ein Sportler durch die Meldung über einen Verband einen deutschen Rekord auf, so ist der Rekord unter dem Namen des Vereines anzumelden, für den zum Zeitpunkt bei der Rekordaufstellung das Startrecht besteht.

9) Für einen Deutschen Rekord erhält der Sportler, in einem Staffelwettkampf jeder Sportler und der Verein, eine Urkunde, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

10) Bei Rekorden der LSV soll sinngemäß verfahren werden.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln von World Aquatics bzw. European Aquatics. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen an die Abteilung Wettkampfsport innerhalb von drei Tagen versandt werden. Ein Sportler, der einen Welt- oder Europarekord auf- bzw. eingestellt hat, muss sich innerhalb von 24 Stunden einer Dopingkontrolle unterziehen.