§ 141 Bestenlisten

1) Die Abteilung Wettkampfsport veranlasst die Veröffentlichung nach Ablauf eines Wettkampfjahres für:

- die Bestenliste (ohne Altersbegrenzung),
- die Bestenliste für die Geburtsjahrgänge der 12- bis 19-jährigen Sportler.

2) Bestenlisten werden für die Wettkämpfe des Standardprogramms gemäß § 101 WB-FT SW nach Geschlechtern getrennt geführt. In den Bestenlisten für die Geburtsjahrgänge entfallen die Staffelwettkämpfe. Die erzielten Zeiten von Teilstrecken in Einzelwettkämpfen (Zwischenzeiten) werden in die Bestenlisten nicht übertragen.

3) Als Unterlagen für die Erarbeitung der Bestenlisten gelten die Protokolle von allen anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltungen im Bereich des DSV, Länderkämpfen sowie Starts im Ausland von Vereinen oder Auswahlmannschaften des DSV und seiner Verbandsgliederungen.

4) Die Ergebnisse von Schwimmveranstaltungen, die von staatlichen und kommunalen Organisationen sowie Verbänden (z. B. Universitäts-, Hochschul-, Militär-, Behindertenverbände o.ä.) ausgeschrieben werden und entsprechend § 10 WB-AT (Anzeige von Wettkampfveranstaltungen) sich den WB des DSV unterwerfen, werden ebenfalls aufgenommen. Aufnahme in die Bestenlisten können dabei nur Sportler finden, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine ordnungsgemäße Lizenz des DSV besitzen.

5) Für die Erarbeitung der Bestenlisten werden ausschließlich Wettkampfprotokolle zugelassen, die im jeweils aktuell gültigen DSV-Standard auf Datenträger oder per E-Mail vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind Wettkampfprotokolle von Wettkämpfen im Ausland.