INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Teilnahmebeschränkungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel
§ 182 Wettkampfprotokoll und Protokollführer

Abschnitt III Sicherheit
§ 183 Sicherheit
§ 184 Sicherheitsbeauftragter
§ 185 Streckenaufseher
§ 186 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 187 Kampfgericht
§ 188 Schiedsrichter
§ 189 Assistenz-Schiedsrichter
§ 190 Starter
§ 191 Zeitnehmerobmann
§ 192 Zeitnehmer
§ 193 Schwimmrichter
§ 194 Wenderichter
§ 195 Zielrichterobmann
§ 196 Zielrichter
§ 197 Startordner
§ 198 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 199 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 197 Startordner


 
Aktuelle Fassung:
1) Er versammelt die Sportler vor dem Start und vergewissert sich, dass alle Sportler mit ihrer Wettkampfnummer korrekt gekennzeichnet sind und sich zur festgelegten Zeit vor dem Start im Bereitstellungsraum befinden. Dabei kontrolliert er bei jedem Sportler die Einhaltung der Bedingungen aus § 179 (9-11) WB-FT SW FS und berichtet dem Assistenz-Schiedsrichter.

2) Er unterrichtet Sportler und Kampfrichter über die bis zum Start verbleibende Zeit.

3) Er ist verantwortlich, dass die Kleidungs- und Ausrüstungsstücke der Sportler nach dem Start in den Zielbereich transportiert und in sicherer Verwahrung gehalten werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: