INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Teilnahmebeschränkungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel
§ 182 Wettkampfprotokoll und Protokollführer

Abschnitt III Sicherheit
§ 183 Sicherheit
§ 184 Sicherheitsbeauftragter
§ 185 Streckenaufseher
§ 186 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 187 Kampfgericht
§ 188 Schiedsrichter
§ 189 Assistenz-Schiedsrichter
§ 190 Starter
§ 191 Zeitnehmerobmann
§ 192 Zeitnehmer
§ 193 Schwimmrichter
§ 194 Wenderichter
§ 195 Zielrichterobmann
§ 196 Zielrichter
§ 197 Startordner
§ 198 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 199 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 196 Zielrichter


 
Aktuelle Fassung:
1) Er muss so positioniert sein, dass er zu jeder Zeit eine klare Sicht auf den Zielbereich hat und die Überquerung der Ziellinie oder den Zielanschlag der Sportler sehen kann.

2) Der Zieleinlauf wird von den Zielrichtern festgestellt und die fortlaufende Platzierung der Sportler registriert.

3) Zielrichter dürfen nicht gleichzeitig als Zeitnehmer eingesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: