§ 173 Wettkampfarten | ![]() ![]() | ||
Aktuelle Fassung: | |||
1) Jährlich werden folgende Veranstaltungen auf Bundesebene durchgeführt: - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen - Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen der Jugend und Junioren 2) Wettkämpfe im Freiwasserschwimmen werden grundsätzlich in zwei Wettkampfarten unterteilt: - Wettkämpfe mit Streckenlängen bis einschließlich 10 km. - Wettkämpfe mit Streckenlängen von mehr als 10 km. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: ![]() |