INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Teilnahmebeschränkungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel
§ 182 Wettkampfprotokoll und Protokollführer

Abschnitt III Sicherheit
§ 183 Sicherheit
§ 184 Sicherheitsbeauftragter
§ 185 Streckenaufseher
§ 186 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 187 Kampfgericht
§ 188 Schiedsrichter
§ 189 Assistenz-Schiedsrichter
§ 190 Starter
§ 191 Zeitnehmerobmann
§ 192 Zeitnehmer
§ 193 Schwimmrichter
§ 194 Wenderichter
§ 195 Zielrichterobmann
§ 196 Zielrichter
§ 197 Startordner
§ 198 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 199 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 188 Schiedsrichter     Besprechung


 
Aktuelle Fassung:
1) Vor jedem Wettkampf führt der Schiedsrichter oder eine von ihm bestimmte Person eine Wettkampfbesprechung mit den Sportlern und den Vereinsvertretern durch. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für alle am Wettkampf beteiligten Sportler Pflicht.

2) Treten während des Wettkampfes oder des offiziellen Einschwimmens Bedingungen auf, die die Sicherheit der Sportler, Kampfrichter oder anderer Mitarbeiter gefährden, können Schiedsrichter oder Sicherheitsbeauftragter das Wasser räumen lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: