INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 171 Geltungsbereich
§ 172 Begriffsbestimmungen

Abschnitt II Wettkampf
§ 173 Wettkampfarten
§ 174 Wettkampfstrecke
§ 175 Tiefe
§ 176 Temperatur
§ 177 Teilnahmebeschränkungen
§ 178 Start
§ 179 Wettkampf
§ 180 Zeitmessung
§ 181 Ziel
§ 182 Wettkampfprotokoll und Protokollführer

Abschnitt III Sicherheit
§ 183 Sicherheit
§ 184 Sicherheitsbeauftragter
§ 185 Streckenaufseher
§ 186 Arzt, Sanitätsdienst
Abschnitt IV Kampfgericht
§ 187 Kampfgericht
§ 188 Schiedsrichter
§ 189 Assistenz-Schiedsrichter
§ 190 Starter
§ 191 Zeitnehmerobmann
§ 192 Zeitnehmer
§ 193 Schwimmrichter
§ 194 Wenderichter
§ 195 Zielrichterobmann
§ 196 Zielrichter
§ 197 Startordner
§ 198 Versorgungsordner

Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 199 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 181 Ziel


 
Aktuelle Fassung:
1) Der zielnahe Raum ist durch eine deutliche, farblich unterschiedene Markierung zu kennzeichnen. Der Raum, der zur Zielvorrichtung führt, muss durch zwei sich zum Ziel hin verengende Bojenreihen oder ähnlich geeignete Einrichtungen deutlich gekennzeichnet sein. Begleitboote dürfen diesen Raum nicht befahren. Sicherheitsboote und das Schiedsrichterboot sind im Zielraum zugelassen.

2) Die Ziellinie muss eindeutig und deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.

3) Die Ziellinie besteht:
    a) aus einer Flaggenleine, die in der Höhe von 0,6 m über der Wasseroberfläche angebracht ist, unter der durchgeschwommen werden muss, oder
    b) aus einer mindestens 5 m breiten vertikalen Anschlagplatte, die über der Wasseroberfläche derart angebracht ist, dass sie einerseits von den ankommenden Sportlern berührt, andererseits aber auch unten durchgeschwommen werden kann, oder
    c) aus einem mindestens 5 m breiten Floß, an dem die ankommenden Sportler an einer vertikalen Anschlagplatte anschlagen können.

4) Die Ziellinie soll an festen Einrichtungen, Plattformen oder an Flößen befestigt werden. Sie soll in ihrer Position so sicher verankert sein, dass sie durch Gezeiten, Wind oder Kraft des Zielanschlages der Sportler in ihrer Position grundsätzlich nicht verändert werden kann.

5) Der Wettkampf wird durch Überqueren der Ziellinie oder durch Anschlag an der Anschlagplatte beendet. Dabei gilt die Ziellinie als überquert, wenn der Kopf des Sportlers die Ziellinie passiert hat. Kommt eine Anschlagplatte zum Einsatz, muss der Sportler an diese anschlagen. Jeder Sportler, der nicht anschlägt, wird disqualifiziert.

6) Bei Deutschen Meisterschaften muss der Zielbereich mit einem Videosystem ausgestattet sein, das den Zieleinlauf vollständig aufzeichnet. Das Videosystem kann dabei an ein Zeitmesssystem angeschlossen sein, wobei dieses System über Zeitlupen- und Wiederholfunktionen verfügen muss.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: