§ 197 Startordner

1) Er versammelt die Sportler vor dem Start und vergewissert sich, dass alle Sportler mit ihrer Wettkampfnummer korrekt gekennzeichnet sind und sich zur festgelegten Zeit vor dem Start im Bereitstellungsraum befinden. Dabei kontrolliert er bei jedem Sportler die Einhaltung der Bedingungen aus § 179 (9-11) WB-FT SW FS und berichtet dem Assistenz-Schiedsrichter.

2) Er unterrichtet Sportler und Kampfrichter über die bis zum Start verbleibende Zeit.

3) Er ist verantwortlich, dass die Kleidungs- und Ausrüstungsstücke der Sportler nach dem Start in den Zielbereich transportiert und in sicherer Verwahrung gehalten werden.