INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich
§ 150 Begriffsbestimmungen
§ 151 Geltungsbereich
§ 152 Altersklasseneinteilung

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 153 Wettkampfveranstaltungen
§ 154 Wettkämpfe
§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM)

Abschnitt III Wettkampf
§ 156 Wettkampf
Abschnitt IV Rekorde
§ 157 Deutsche Altersklassenrekorde der Masters (DMR)

Abschnitt V Zweitstartrecht
§ 158 Zweitstartrecht / Startrechtwechsel

Abschnitt VI Freiwasserschwimmen
§ 159 Wettkampf

Abschnitt VII In-Kraft-Treten
§ 160 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 156 Wettkampf


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Abweichend von Regeln der WB-FT SW gelten bei Wettkämpfen der Masters folgende Sonderbestimmungen:

a) Schwimmer verschiedener Altersklassen und verschiedener Geschlechter dürfen in einem Lauf starten.

b) Die Läufe werden grundsätzlich nach § 123 gesetzt. Dabei müssen die Läufe innerhalb der ausgeschriebenen Altersklassen nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden. Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts und bei 400 m Lagenschwimmen können ohne Rücksicht auf die Altersklassen die Läufe nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden.

c) In den Wettkämpfen sind die höheren Altersklassen zuerst zu setzen. Innerhalb einer Altersklasse starten die langsamsten Läufe zuerst. Der Schiedsrichter kann Schwimmer aus dem Wasser weisen, die in der Ausschreibung/Durchführungsbestimmung gesondert bekannt gegebene Richtzeiten überschritten haben.

d) Der Veranstalter oder Ausrichter kann veranlassen, dass bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts zwei Schwimmer abweichend von § 101 (3) auch Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts auf einer Bahn bei gesonderter Zeitnahme starten.

e) Es darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden.

f) Solange ein Wettkampf läuft, können Schwimmer am Ende ihres Rennens auf ihrer Bahn bleiben, bis der Schiedsrichter sie zum Verlassen des Schwimmbeckens auffordert.

g) In gemischten Staffeln ist die Reihenfolge der Schwimmer freigestellt.

h) Abweichend von SW § 129 ist in Wettkämpfen für Mastersschwimmer beim Schmetterlingsschwimmen der Brustbeinschlag erlaubt. Pro Armzug ist nur ein Brustbeinschlag erlaubt. Der Brustbeinschlag hat dem Armzug nachzufolgen, außer nach dem Start und der Wende, hier ist ein Brustbeinschlag auch vor dem ersten Armzug erlaubt.

i) In das Protokoll und die Protokolldatei ist, sofern es sich um Wettkämpfe handelt, an denen Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts teilnehmen, auch das Geschlecht des jeweiligen Schwimmers anzugeben."

Alte Fassung bis 28.10.2021 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Abweichend von Regeln der WB SW gelten bei Wettkämpfen der Masters folgende Sonderbestimmungen:

a) Schwimmer verschiedener Altersklassen und verschiedener Geschlechter dürfen in einem Lauf starten.

b) Die Läufe werden grundsätzlich nach § 123 gesetzt. Dabei müssen die Läufe innerhalb der ausgeschriebenen Altersklassen nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden. Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts und bei 400 m Lagenschwimmen können ohne Rücksicht auf die Altersklassen die Läufe nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden.

c) In den Wettkämpfen sind die höheren Altersklassen zuerst zu setzen. Innerhalb einer Altersklasse starten die langsamsten Läufe zuerst. Der Schiedsrichter kann Schwimmer aus dem Wasser weisen, die in der Ausschreibung/Durchführungsbestimmung gesondert bekannt gegebene Richtzeiten überschritten haben.

d) Der Veranstalter oder Ausrichter kann veranlassen, dass bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts zwei Schwimmer abweichend von § 101 (3) auch Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts auf einer Bahn bei gesonderter Zeitnahme starten.

e) Es darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden.

f) Solange ein Wettkampf läuft, können Schwimmer am Ende ihres Rennens auf ihrer Bahn bleiben, bis der Schiedsrichter sie zum Verlassen des Schwimmbeckens auffordert.

g) In gemischten Staffeln ist die Reihenfolge der Schwimmer freigestellt.

h) Abweichend von SW § 129 ist in Wettkämpfen für Mastersschwimmer beim Schmetterlingsschwimmen der Brustbeinschlag erlaubt. Pro Armzug ist nur ein Brustbeinschlag erlaubt. Der Brustbeinschlag hat dem Armzug nachzufolgen, außer nach dem Start und der Wende, hier ist ein Brustbeinschlag auch vor dem ersten Armzug erlaubt.

i) In das Protokoll und die Protokolldatei ist, sofern es sich um Wettkämpfe handelt, an denen Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts teilnehmen, auch das Geschlecht des jeweiligen Schwimmers anzugeben."

Alte Fassung bis 31.12.2011:
1) Abweichend von Regeln der WB SW gelten bei Wettkämpfen der Masters folgende Sonderbestimmungen:

a) Schwimmer verschiedener Altersklassen und verschiedener Geschlechter dürfen in einem Lauf starten.

b) Die Läufe werden grundsätzlich nach § 123 gesetzt. Dabei müssen die Läufe innerhalb der ausgeschriebenen Altersklassen nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden. Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts und bei 400 m Lagenschwimmen können ohne Rücksicht auf die Altersklassen die Läufe nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden.

c) In den Wettkämpfen sind die höheren Altersklassen zuerst zu setzen. Innerhalb einer Altersklasse starten die langsamsten Läufe zuerst. Der Schiedsrichter kann Schwimmer aus dem Wasser weisen, die in der Ausschreibung/Durchführungsbestimmung gesondert bekannt gegebene Richtzeiten überschritten haben.

d) Der Veranstalter oder Ausrichter kann veranlassen, dass bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts zwei Schwimmer abweichend von § 101 (3) auch Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts auf einer Bahn bei gesonderter Zeitnahme starten.

e) Es darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden.

f) Solange ein Wettkampf läuft, können Schwimmer am Ende ihres Rennens auf ihrer Bahn bleiben, bis der Schiedsrichter sie zum Verlassen des Schwimmbeckens auffordert.

g) In gemischten Staffeln ist die Reihenfolge der Schwimmer freigestellt.

h) Abweichend von SW § 129 ist in Wettkämpfen für Mastersschwimmer beim Schmetterlingsschwimmen der Brustbeinschlag erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: