INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich
§ 150 Begriffsbestimmungen
§ 151 Geltungsbereich
§ 152 Altersklasseneinteilung

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 153 Wettkampfveranstaltungen
§ 154 Wettkämpfe
§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM)

Abschnitt III Wettkampf
§ 156 Wettkampf
Abschnitt IV Rekorde
§ 157 Deutsche Altersklassenrekorde der Masters (DMR)

Abschnitt V Zweitstartrecht
§ 158 Zweitstartrecht / Startrechtwechsel

Abschnitt VI Freiwasserschwimmen
§ 159 Wettkampf

Abschnitt VII In-Kraft-Treten
§ 160 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 158 Zweitstartrecht / Startrechtwechsel     Erwerb/Wechsel


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) In der Sportart Schwimmen der Masters ist entsprechend § 26 WB-AT der Erwerb eines Zweitstartrechts zulässig. Seine Ausübung ist nur im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) möglich. Schwimmer mit Zweitstartrecht dürfen für den Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, an dem vorgenannten Wettbewerb nicht teilnehmen.

2) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des AT Abschnitt III - Teilnahmeberechtigung.

3) Der erstmalige Erwerb des Zweitstartrechts ist nicht an Termine gebunden. Vor einem Wechsel des Zweitstartrechts muss eine Frist von zwölf Monaten verstrichen sein. Ein Schwimmer, für den ein Zweitstartrecht beantragt wird, muss sein Startrecht im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) für seinen Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, schriftlich niederlegen.

4) Die Erteilung eines Zweitstartrechts ist vom Verein, für den das Zweistartrecht ausgeübt werden soll, auf amtlichem Formblatt beim DSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Schriftlicher Nachweis über die Mitteilung des Zweitstartrechtsantrags an den Erststartrechtsverein
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr

5) Die Rückübertragung des Zweitstartrechts eines Schwimmers auf den Erstverein ist vom Erstverein auf amtlichem Formblatt beim DSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Freigabebescheinigung des Vereins, für den das Zweitstart ausgeübt wurde,
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Alte Fassung bis 28.10.2021:
1) In der Sportart Schwimmen der Masters ist entsprechend AT § 19 der Erwerb eines Zweitstartrechts zulässig. Seine Ausübung ist nur im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) möglich. Schwimmer mit Zweitstartrecht dürfen für den Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, an dem vorgenannten Wettbewerb nicht teilnehmen.

2) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des AT Abschnitt IV -Startrecht- und der Wettkampflizenzordnung (WLO).

3) Der Verein, der ein Zweitstartrecht für einen Schwimmer beantragt, muss seinen Sitz im gleichen Landesschwimmverband haben wie der Verein des Schwimmers, für den das Erststartrecht ausgeübt wird.

3) Der erstmalige Erwerb des Zweitstartrechts ist nicht an Termine gebunden. Vor einem Wechsel des Zweitstartrechts muss eine Frist von zwölf Monaten verstrichen sein. Ein Schwimmer, für den ein Zweitstartrecht beantragt wird, muss sein Startrecht im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) für seinen Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, schriftlich niederlegen.

4) Die Erteilung eines Zweitstartrechts ist vom Verein, für den das Zweistartrecht ausgeübt werden soll, auf amtlichem Formblatt beim DSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Freigabebescheinigung des Vereins, für den das Erststartrecht ausgeübt wird,
  - Schriftlicher Nachweis über die Mitteilung des Zweitstartrechtsantrags an den Erststartrechtsverein
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr,
  - Wettkampfpass.

5) Die Rückübertragung des Zweitstartrechts eines Schwimmers auf den Erstverein ist vom Erstverein auf amtlichem Formblatt beim DSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Freigabebescheinigung des Vereins, für den das Zweitstart ausgeübt wurde,
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Alte Fassung bis 31.12.2011 (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) In der Sportart Schwimmen der Masters ist entsprechend AT § 19 der Erwerb eines Zweitstartrechts zulässig. Seine Ausübung ist nur im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) möglich. Schwimmer mit Zweitstartrecht dürfen für den Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, an dem vorgenannten Wettbewerb nicht teilnehmen.

2) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des AT Abschnitt IV -Startrecht- und der Wettkampflizenzordnung (WLO).

3) Der Verein, der ein Zweitstartrecht für einen Schwimmer beantragt, muss seinen Sitz im gleichen Landesschwimmverband haben wie der Verein des Schwimmers, für den das Erststartrecht ausgeübt wird.

4) Der erstmalige Erwerb des Zweitstartrechts ist nicht an Termine gebunden. Vor einem Wechsel des Zweitstartrechts muss eine Frist von zwölf Monaten verstrichen sein. Ein Schwimmer, für den ein Zweitstartrecht beantragt wird, muss sein Startrecht im Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) für seinen Verein, für den das Erststartrecht ausgeübt wird, schriftlich niederlegen.

5) Die Erteilung eines Zweitstartrechts ist vom Verein, für den das Zweistartrecht ausgeübt werden soll, auf amtlichem Formblatt beim LSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Freigabebescheinigung des Vereins, für den das Erststartrecht ausgeübt wird,
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr,
  - Wettkampfpass.

6) Die Rückübertragung des Zweitstartrechts eines Schwimmers auf den Erstverein ist vom Erstverein auf amtlichem Formblatt beim DSV zu beantragen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  - Freigabebescheinigung des Vereins, für den das Zweitstart ausgeübt wurde,
  - Nachweis der Zahlung der Verwaltungsgebühr.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: