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§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM) |  
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| Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot): | |||
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1) Der DMSM wird einmal je Wettkampfjahr in Landesentscheiden und einem Bundesentscheid auf der 25 m-Bahn durchgeführt. In den Landesentscheiden sind die teilnehmenden Mannschaften
regional zusammenzufassen. Den Bundesentscheid bestreiten die punktbesten Mannschaften aus den Vorkämpfen. 2) Der Sieger im DMSM-Bundesentscheid erhält den Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER MASTERS". 3) Folgende Einzelwettkämpfe können geschwommen werden: - Freistilschwimmen 50m,100m, 200m, 400m, 800m, 1500m - Brustschwimmen 50m, 100m, 200m - Rückenschwimmen 50m, 100m, 200m - Schmetterlingsschwimmen 50m, 100m, 200m - Lagenschwimmen 100m, 200m, 400m 4) Welche Einzelwettkämpfe in dem jeweiligen Wettkampfjahr zu schwimmen sind, deren Wettkampffolge sowie die Durchführungsbestimmungen werden | |||
Alte Fassung bis 28.10.2021: | |||
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1) Der DMSM wird einmal je Wettkampfjahr in Landesentscheiden und einem Bundesentscheid auf der 25 m-Bahn durchgeführt. In den Landesentscheiden sind die teilnehmenden Mannschaften
regional zusammenzufassen. Den Bundesentscheid bestreiten die punktbesten Mannschaften aus den Vorkämpfen. 2) Der Sieger im DMSM-Bundesentscheid erhält den Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER MASTERS". 3) Folgende Einzelwettkämpfe können geschwommen werden: - Freistilschwimmen 50m,100m, 200m, 400m, 800m, 1500m - Brustschwimmen 50m, 100m, 200m - Rückenschwimmen 50m, 100m, 200m - Schmetterlingsschwimmen 50m, 100m, 200m - Lagenschwimmen 100m, 200m, 400m 4) Welche Einzelwettkämpfe in dem jeweiligen Wettkampfjahr zu schwimmen sind, deren Wettkampffolge sowie die Durchführungsbestimmungen werden vom Fachausschuss Masters beschlossen und im Amtlichen Organ veröffentlicht. | |||
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung:
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