INDEX    |   Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Masterssport (WB-FT SW MS) PDF
Abschnitt I Geltungsbereich
§ 150 Begriffsbestimmungen
§ 151 Geltungsbereich
§ 152 Altersklasseneinteilung

Abschnitt II Wettkampfveranstaltungen
§ 153 Wettkampfveranstaltungen
§ 154 Wettkämpfe
§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM)

Abschnitt III Wettkampf
§ 156 Wettkampf
Abschnitt IV Rekorde
§ 157 Deutsche Altersklassenrekorde der Masters (DMR)

Abschnitt V Zweitstartrecht
§ 158 Zweitstartrecht / Startrechtwechsel

Abschnitt VI Freiwasserschwimmen
§ 159 Wettkampf

Abschnitt VII In-Kraft-Treten
§ 160 In-Kraft-Treten
Weitere wichtige DSV-Regelwerke:

Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO)

Kampfrichterordnung (KRO)

Rechtsordnung (RO)

Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen (WB-FT SW)

Wettkampfbestimmungen - Fachteil Schwimmen - Freiwasser (WB-FT SW FS)

Wettkampfbestimmungen - Regeln für kindgerechte Wettkämpfe (KGW)

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§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM)


 
Aktuelle Fassung (Änderung gegenüber bisheriger Fassung in Rot):
1) Der DMSM wird einmal je Wettkampfjahr in Landesentscheiden und einem Bundesentscheid auf der 25 m-Bahn durchgeführt. In den Landesentscheiden sind die teilnehmenden Mannschaften regional zusammenzufassen. Den Bundesentscheid bestreiten die punktbesten Mannschaften aus den Vorkämpfen.

2) Der Sieger im DMSM-Bundesentscheid erhält den Titel
"DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER MASTERS".

3) Folgende Einzelwettkämpfe können geschwommen werden:
  - Freistilschwimmen 50m,100m, 200m, 400m, 800m, 1500m
  - Brustschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Rückenschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Schmetterlingsschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Lagenschwimmen 100m, 200m, 400m

4) Welche Einzelwettkämpfe in dem jeweiligen Wettkampfjahr zu schwimmen sind, deren Wettkampffolge sowie die Durchführungsbestimmungen werden von der Länderfachkonferenz beschlossen und von der Abteilung Wettkampfsport in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.

Alte Fassung bis 28.10.2021:
1) Der DMSM wird einmal je Wettkampfjahr in Landesentscheiden und einem Bundesentscheid auf der 25 m-Bahn durchgeführt. In den Landesentscheiden sind die teilnehmenden Mannschaften regional zusammenzufassen. Den Bundesentscheid bestreiten die punktbesten Mannschaften aus den Vorkämpfen.

2) Der Sieger im DMSM-Bundesentscheid erhält den Titel
"DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER MASTERS".

3) Folgende Einzelwettkämpfe können geschwommen werden:
  - Freistilschwimmen 50m,100m, 200m, 400m, 800m, 1500m
  - Brustschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Rückenschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Schmetterlingsschwimmen 50m, 100m, 200m
  - Lagenschwimmen 100m, 200m, 400m

4) Welche Einzelwettkämpfe in dem jeweiligen Wettkampfjahr zu schwimmen sind, deren Wettkampffolge sowie die Durchführungsbestimmungen werden vom Fachausschuss Masters beschlossen und im Amtlichen Organ veröffentlicht.
Alle Angaben ohne Gewähr! Offizielle Fassung: