§ 155 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Masters (DMSM)

1) Der DMSM wird einmal je Wettkampfjahr in Landesentscheiden und einem Bundesentscheid auf der 25 m-Bahn durchgeführt. In den Landesentscheiden sind die teilnehmenden Mannschaften regional zusammenzufassen. Den Bundesentscheid bestreiten die punktbesten Mannschaften aus den Vorkämpfen.

2) Der Sieger im DMSM-Bundesentscheid erhält den Titel
"DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER MASTERS".

3) Folgende Einzelwettkämpfe können geschwommen werden:
- Freistilschwimmen 50m,100m, 200m, 400m, 800m, 1500m
- Brustschwimmen 50m, 100m, 200m
- Rückenschwimmen 50m, 100m, 200m
- Schmetterlingsschwimmen 50m, 100m, 200m
- Lagenschwimmen 100m, 200m, 400m

4) Welche Einzelwettkämpfe in dem jeweiligen Wettkampfjahr zu schwimmen sind, deren Wettkampffolge sowie die Durchführungsbestimmungen werden von der Länderfachkonferenz beschlossen und von der Abteilung Wettkampfsport in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.