§ 144 Einschränkungen für vereinfachte Wettkämpfe
1) In vereinfachten Wettkämpfen können keine Rekorde nach Abschnitt VII dieses Fachteils geschwommen werden.
2) Die Ergebnisse vereinfachter Wettkämpfe werden nicht in die Bestenliste nach § 141 WB-FT SW aufgenommen.