§ 132 Wettkampfbecken

1) Die Startblöcke müssen feststehen und dürfen nicht federn. Die Höhe der Plattform über der Wasseroberfläche muss zwischen 0,50 m und 0,75 m betragen. Die Oberfläche muss rutschfest sein.

2) Startblöcke sollen auf der Vorderseite oder links und rechts mit Haltegriffen für den Rückenstart ausgerüstet sein. Die Startgriffe müssen 0,30 m bis 0,60 m über der Wasseroberfläche angebracht sein. Sie müssen parallel zur Stirnwand verlaufen und dürfen nicht über die Stirnwand hinausragen.

3) Jeder Startblock muss deutlich und von allen Seiten gut sichtbar nummeriert sein. Dabei muss sich die Nummer 1 auf der rechten Seite befinden, wenn man von der Startbrücke aus auf das Wettkampfbecken blickt. Die Ausnahme ist bei 50 m-Wettkämpfen, bei denen von der Gegenseite aus gestartet wird. Hier gilt es, nach der Nummerierung der Zielseite zu starten.

4) In 5,00 m Entfernung vom Ende jeder Stirnwand müssen in mindestens 1,80 m Höhe über der Wasseroberfläche Seile mit Flaggen an festen Trägern oder Pfosten über dem Schwimmbecken als Wendehinweise für Rückenschwimmer angebracht sein. Die Markierungen dürfen für alle Wettkämpfe außer Rückenschwimmen, Lagenschwimmen oder Lagenstaffeln entfernt werden.

5) Eine Fehlstartleine muss 15,00 m vom Start entfernt (bei 50 m-Wettkämpfen mit Start von der Gegenseite auch von dieser Seite) in mindestens 1,20 m Höhe an festen Pfosten angebracht und schnell lösbar sein.

6) Bei einer Wassertemperatur von unter 18oC ist Sportlern unter 18 Jahren eine Teilnahme an dem Wettkampf untersagt.

(7) Der Einsatz von Rückenstarthilfen ist zulässig, wenn diese den Regeln des Weltschwimmverbands World Aquatics entsprechen. Die Benutzung ist jedem Sportler selbst überlassen.