§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel

1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Beim Freistilschwimmen darf sich in Rückenlage abgestoßen werden, Beinbewegungen jeglicher Art sind nicht erlaubt bis der Schwimmer sich wieder in die Brustlage gedreht hat. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beinbewegung inklusive Schmetterlingsbeinschlag erlaubt.

3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.