§ 129 Schmetterlingsschwimmen

1) Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach dem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern sich der Körper beim Verlassen der Wand wieder in Brustlage befindet.

2) Beide Arme müssen während des gesamten Wettkampfes gleichzeitig über Wasser nach vorne und gleichzeitig unter Wasser nach hinten gebracht werden.

3) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig erfolgen. Die Beine oder Füße müssen sich dabei nicht auf gleicher Ebene befinden, es dürfen aber keine Wechselbewegungen ausgeführt werden. Bewegungen in Form eines Brustbeinschlags sind nicht erlaubt.

4) Bei jeder Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt.

5) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug unter Wasser ausführen, der ihn an die Wasseroberfläche bringen muss. Es ist dem Sportler erlaubt, nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss bis zur nächsten Wende oder bis zum Zielanschlag an der Wasseroberfläche bleiben.