§ 128 Brustschwimmen

1) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler vollständig untergetaucht einen Armzug bis zu den Oberschenkeln ausführen. Vor dem ersten Brustbeinschlag nach dem Start und nach jeder Wende ist zu jeder Zeit ein einziger Schmetterlingsbeinschlag erlaubt. Der Kopf des Sportlers muss die Wasseroberfläche durchbrochen haben, bevor beim zweiten Armzug die Hände am weitesten Punkt nach innen gedreht werden.

2) Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern sich der Körper beim Verlassen der Wand wieder in Brustlage befindet. Während des ganzen Rennens muss der Bewegungszyklus aus jeweils einem Armzug und einem Beinschlag, in dieser Reihenfolge, bestehen. Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und ohne Wechselbewegungen erfolgen.

3) Die Hände müssen auf, unter oder über der Wasseroberfläche von der Brust nach vorne geführt werden. Dabei müssen die Ellenbogen stets unter Wasser sein, außer beim letzten Armzug zum Anschlag an der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug zum Zielanschlag. Die Hände müssen an oder unter der Wasseroberfläche nach hinten gebracht werden. Dabei dürfen sie nicht weiter als bis zu der Hüfte nach hinten gebracht werden.

4) Während eines jeden vollständigen Bewegungszyklus muss der Sportler mindestens einmal mit einem Teil des Kopfes die Wasseroberfläche vollständig durchbrochen haben.

5) Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und ohne Wechselbewegungen erfolgen. Beim Beinschlag müssen die Füße bei der Rückwärtsbewegung auswärts gedreht sein. Bewegungen der Beine in Form eines Wechselbeinschlages oder eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags sind nicht erlaubt. Die Füße dürfen die Wasseroberfläche durchbrechen, vorausgesetzt, dass die Abwärtsbewegung nicht in der Form eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags fortgesetzt wird.

6) Bei jeder Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. Dem letzten Armzug vor der Wende oder beim Zielanschlag muss kein Beinschlag folgen. Nach dem letzten Armzug vor dem Anschlag darf der Kopf des Sportlers dabei vollständig untergetaucht sein, vorausgesetzt, dass er die Wasseroberfläche an einem Punkt im letzten vollständigen oder unvollständigen Bewegungszyklus vor dem Anschlag durchbrochen hat.