§ 126 Freistilschwimmen

1) Freistilschwimmen bedeutet, dass der Sportler in einem so bezeichneten Wettkampf jede Schwimmart schwimmen darf, mit der Ausnahme, dass auf der Freistilstrecke beim Lagenschwimmen oder in Lagenstaffeln jede andere Schwimmart außer Rückenschwimmen, Brustschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen geschwommen werden darf.

2) Beim Wenden und beim Zielanschlag muss der Sportler die Wand mit einem Teil seines Körpers berühren.

3) Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem Sportler erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.