§ 125 Start

1) Der Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen erfolgt durch Sprung, beim Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel erfolgt der Start im Wasser.

2) Zu Beginn eines Laufes fordert der Schiedsrichter die Sportler durch mehrere kurze Pfiffe auf, sich auf den Start vorzubereiten.

3) Nach dem nachfolgenden langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Sportler zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen unverzüglich auf den Startblock und verbleiben dort. Zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel begeben sich die Sportler unverzüglich ins Wasser und nehmen nach einem zweiten langen Pfiff des Schiedsrichters unverzüglich ihre Startposition ein.

4) Sobald die Sportler und Kampfrichter auf den Start vorbereitet sind, übergibt der Schiedsrichter dem Starter mit dem Zeichen des ausgestreckten Armes die weitere Startabfolge. Der Arm des Schiedsrichters muss in der ausgestreckten Position verharren, bis der Start vollzogen ist. Mit der Herunternahme des Armes während des Startvorganges zeigt der Schiedsrichter dem Starter den Abbruch des Startvorganges an.

5) Nach dem Kommando des Starters "AUF DIE PLÄTZE" nehmen die Sportler sofort ihre Starthaltung ein. Beim Start vom Startblock muss sich mindestens ein Fuß an der Vorderkante des Startblocks befinden, die Position der Hände ist dabei nicht relevant. Sobald alle Sportler die Starthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten, gibt der Starter das Startsignal.

6) Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung kann das englische Startkommando "TAKE YOUR MARKS" genutzt werden.

7) Der Schiedsrichter und der Starter entscheiden, ob der Start einwandfrei ist.

8) Jeder Sportler, der vor dem Startsignal startet, ist zu disqualifizieren. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Lauf fortzusetzen. Jeder betroffene Sportler ist nach Beendigung des Laufes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Sportler sind zurückzurufen, dann erfolgt der nächste Start. Der Schiedsrichter wiederholt die Startprozedur beginnend mit dem langen Pfiff (beim Rückenschwimmen mit dem zweiten langen Pfiff).

9) In der Ausschreibung kann festgelegt werden, dass der Wettkampf nach der Zwei-Start-Regel ausgetragen wird. Falls ein Sportler vor dem ersten Startsignal eines Laufes startet, sind alle Sportler dieses Laufes zurückrufen.

Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal sein, es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen, und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlstartleine fallen gelassen werden.

Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Sportler ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten, dann erfolgt der nächste Start. Der Schiedsrichter wiederholt die Startprozedur beginnend mit dem langen Pfiff (beim Rückenschwimmen mit dem zweiten langen Pfiff).

Beim zweiten Start ist jeder Sportler zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Lauf fortzusetzen. Der betroffene Sportler ist nach Beendigung des Laufes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Sportler sind zurückzurufen.