§ 104 Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

1) Der Deutsche Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) wird für Frauen und Männer einmal je Wettkampfjahr in folgenden Altersklassen durchgeführt:

- Jugend A
- Jugend B
- Jugend C
- Jugend D

Die Jahrgänge der einzelnen Altersgruppen werden in den Durchführungsbestimmungen zum Deutschen Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ) des jeweiligen Wettkampfjahres festgelegt. Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.

2) Im DMSJ wird in den Altersklassen Jugend A bis Jugend D einmal je Wettkampfjahr eine End-austragung durchgeführt, in der der Titel "DEUTSCHER MANNSCHAFTSMEISTER DER ALTERSKLASSE ..." vergeben wird.

3) Im DMSJ sind folgende Wettkämpfe zu schwimmen:

Jugend A bis C Jugend D

- Freistilstaffel 4 x 100 m 4 x 100 m
- Bruststaffel 4 x 100 m 4 x 100 m
- Rückenstaffel 4 x 100 m 4 x 100 m
- Schmetterlingsstaffel 4 x 100 m 4 x 50 m
- Lagenstaffel 4 x 100 m 4 x 100 m

Die Wettkämpfe können auf einer 25 m- oder 50 m Bahn durchgeführt werden.

4) Die Durchführungsbestimmungen zum DMSJ werden durch die Länderfachkonferenz beschlossen und in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.

5) Nach Abschluss des DMSJ veröffentlicht die Abteilung Wettkampfsport die Ergebnisse als Rangliste des gesamten Wettbewerbs für die Altersklassen Jugend A bis D. In jeder Altersklasse werden die 30 besten Mannschaften in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.