§ 102 Deutsche Meisterschaften

1) Es sind jährlich durchzuführen:

- Deutsche Meisterschaften
- Deutsche Kurzbahnmeisterschaften
- Deutsche Meisterschaften im Freiwasserschwimmen (§ 173 WB-FT SW FS)
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften
- Schwimm-Mehrkampf
- Deutsche Meisterschaften der Masters (§ 153 WB-FT SW MS)
- Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (DMS)
- Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)
- Deutscher Mannschaftswettbewerb der Masters (§ 155 WB-FT SW MS)

2) Deutsche Meisterschaften dürfen mit Beteiligung ausländischer Vereine durchgeführt werden; in diesem Falle sind sie als INTERNATIONALE MEISTERSCHAFTEN VON DEUTSCHLAND zu bezeichnen. Bei internationalen Meisterschaften der LGr und LSV ist entsprechend zu verfahren.

3) Die Sieger bei internationalen Meisterschaften von Deutschland erringen den Titel "INTERNATIONALER DEUTSCHER MEISTER". Bei internationalen Meisterschaften der LGr und LSV ist entsprechend zu verfahren.