§ 157 Deutsche Altersklassenrekorde der Masters (DMR)

1) Deutsche Altersklassenrekorde der Masters werden in den Altersklassen nach § 152 WB-FT SW für weibliche und männliche Schwimmer, getrennt nach auf 25 m- und 50 m-Bahnen erzielten Zeiten, über folgende Strecken und in folgenden Schwimmarten anerkannt:
- Freistilschwimmen 50, 100, 200, 400, 800, 1500 m, 4x50 m, 4x50 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer), 4 x 100 m, 4 x 100 gemischt (2 Frauen / 2 Männer), 4 x 200 m, 4 x 200 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer)
- Brustschwimmen 50, 100, 200 m,
- Rückenschwimmen 50, 100, 200 m,
- Schmetterlingsschwimmen 50, 100, 200 m,
- Lagenschwimmen 100 (*), 200, 400 m, 4x50 m,
4x50 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer), 4 x 100 m, 4 x 100 m gemischt (2 Frauen / 2 Männer)
(*) nur auf der 25 m-Bahn.

2) Wird ein bestehender Deutscher Altersklassenrekord der Masters von einem anderen Schwimmer als dem Inhaber eingestellt, ist diese Leistung ebenfalls als Deutscher Altersklassenrekorde der Masters anzuerkennen.

3) Deutsche Altersklassenrekorde der Masters können nur von Schwimmern aufgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4) Die Rekordlisten werden mit 1/100-Sekundenzeiten geführt.

5) Als Rekordleistung der Masters wird auch die von einer Uhr bei Handzeitnahme festgestellten Zeit als Rekord anerkannt.

6) In Staffeln kann der erste Schwimmer auch dann einen Deutschen Altersklassenrekord der Masters aufstellen, wenn durch den Fehler eines folgenden Staffelmitgliedes die Staffelmannschaft disqualifiziert wird. § 131 Absatz 11, Satz 2, des Fachteils Schwimmen findet keine Anwendung.

7) Deutsche Altersklassenrekorde der Masters können nur in den ausgeschriebenen Masterswettkämpfen einer amtlichen oder anzeigepflichtigen Wettkampfveranstaltung oder im Alleingang ohne Vorgabe gegen die Uhr aufgestellt werden. Wird der Rekord im Alleingang gegen die Uhr geschwommen, so ist der Rekordversuch der Abteilung Wettkampfsport mindestens drei Tage vorher bekannt zu geben. Dieser veranlasst die Veröffentlichung auf der Homepage des DSV. Der Rekordversuch muss öffentlich durchgeführt werden.

8) Deutsche Altersklassenrekorde müssen auf dem amtlichen Formblatt angemeldet werden. Der Schiedsrichter hat sicherzustellen, dass die Rekordanmeldung unter Beifügung des Wettkampfprotokolls innerhalb von drei Tagen an die Abteilung Wettkampfsport versandt wird. In Fällen, in denen die Anmeldung durch den Schiedsrichter/Ausrichter nicht erfolgen kann, z.B. Auslandsstart, kann der Aktive selbst innerhalb von 14 Tagen die Rekordanmeldung vornehmen. Die Abteilung Wettkampfsport hat den Rekord nach Überprüfung der Unterlagen durch Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen festzustellen. Stellt ein Schwimmer unter Ausübung seines Zweitstartrechtes oder der Meldung über einen Verband einen deutschen Altersklassenrekord auf, so ist der Altersklassenrekord unter dem Namen desjenigen Vereins anzumelden, für den bei der Rekordaufstellung das Startrecht ausgeübt wurde.

9) In Staffelwettkämpfen aller Altersklasseneinteilungen dürfen Altersklassenrekorde der Masters nicht anerkannt werden, wenn ein Schwimmer der Altersklasse 20 beteiligt war.

10) Für jeden anerkannten Deutschen Altersklassenrekorde der Masters ist eine Urkunde auszustellen, die vom DSV-Präsidenten zu unterschreiben ist.

11) Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden richten sich nach den Regeln der FINA bzw. der LEN. Alle Anträge zur Anerkennung von Welt- und Europarekorden müssen der Abteilung Wettkampfsport innerhalb von 14 Tagen zugeleitet werden.