§ 198 Versorgungsordner

Er ist dafür verantwortlich, dass die Betreuer der Sportler auf der Plattform die folgenden Regeln einhalten:

1) Er hat darauf zu achten, dass Sportlern keine Gegenstände oder Nahrung zugeworfen werden.

2) Er hat darauf zu achten, dass jeder Sportler seine Nahrung nur durch seinen Vertreter mittels einer Versorgungsstange oder mit der Hand empfängt.

3) Er kontrolliert vor der Veranstaltung, dass die Versorgungsstangen in ausgefahrenem Zustand nicht länger als fünf Meter sind. Sie dürfen mit Fahnen gekennzeichnet sein, deren Maße 30 cm x 20 cm nicht überschreiten.