§ 182 Wettkampfprotokoll und Protokollführer

1) Über den Verlauf und das Ergebnis eines Wettkampfs im Freiwasserschwimmen ist ein Protokoll entsprechend § 135 WB-FT SW zu führen.

2) Der Protokollführer registriert die Abmeldungen vor dem Wettkampf, die von den Kampfrichtern festgestellten Ergebnisse und Beanstandungen und nimmt diese zu Protokoll.

3) Der Protokollführer führt die Auswertung der Zeitmessung sowie der Zieleinläufe durch. Dabei gelten die Grundsätze aus § 134 WB-FT SW.