§ 177 Teilnahmebeschränkungen

1) Jugendlichen unter 12 Jahren ist die Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Freiwasserschwimmen nicht erlaubt. Jugendliche von 12 bis 13 Jahre dürfen maximal 2,5 km im Freiwasser schwimmen. Jugendliche von 14 bis 15 Jahre dürfen maximal 5 km im Freiwasser schwimmen.

2) Stichtag zur Altersbestimmung ist der 31. Dezember des Jahres, in dem der Sportler das jeweilige Alter vollendet.