§ 176 Temperatur

1) Die Wassertemperatur beim Freiwasserschwimmen muss mindestens 16 °C und darf höchstens 31 °C betragen.

2) Die Wassertemperatur muss am Wettkampftag, zwei Stunden vor dem ersten Start, in der Mitte des Kurses oder der Strecke in einer Tiefe von 0,4 m gemessen werden. Die Messung muss in Anwesenheit des Schiedsrichters und des Sicherheitsbeauftragten erfolgen. Das Ergebnis der Messung ist vor Wettkampfbeginn den Sportlern bekannt zu geben.

3) Der Sicherheitsbeauftragte muss die Wassertemperatur während der Veranstaltung überprüfen.