§ 171 Geltungsbereich

1) Bei Wettkampfveranstaltungen Freiwasser gelten die WB-AT und WB-FT SW mit folgenden Ergänzungen.

2) Die Anwendung dieser Wettkampfbestimmungen hat in der Anforderung an die Zusammensetzung des Kampfgerichtes und die Anzahl der einzusetzenden Begleit- und Rettungsboote die jeweils vorgefundenen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.