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WSSV: Wir. Schwimmen. Ständig. Vollgas!

 Infos: Downloads | Kampfrichter  

 Downloads: 

Hier werden Dokumente bereitgestellt, die für Mitglieder der Abteilung von Nutzen sein könnten. Allgemeine Vordrucke des Vereins (Aufnahmeantrag, ...) sind unter www.wssv.de zu finden.

Abrechnungsbogen allgemein
abrechnungsbogen.pdf (194.52KB)
Abrechnungsbogen allgemein
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Abrechnungsbogen allgemein
abrechnungsbogen.xls (580.5KB)
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Abrechnungsbogen Fahrtkosten*
abrechnungsbogen_fahrtkosten.pdf (107.44KB)
Abrechnungsbogen Fahrtkosten*
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Abrechnungsbogen Fahrtkosten*
abrechnungsbogen_fahrtkosten.doc (220.5KB)
Abrechnungsbogen Fahrtkosten*
abrechnungsbogen_fahrtkosten.doc (220.5KB)
Abteilungsordnung
abteilungsordnung.pdf (230.83KB)
Abteilungsordnung
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Athletiktraining
FlyerAthletiktraining.pdf (1.2MB)
Athletiktraining
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Beschlüsse
beschluesse.pdf (520.59KB)
Beschlüsse
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Schiedsrichtereinsatzplan
schiri-plan.pdf (185.26KB)
Schiedsrichtereinsatzplan
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Schwimmausbildung
schwimmausbildung.pdf (163.77KB)
Schwimmausbildung
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Sportgesundheitsnachweis
sportgesundheit.pdf (37.83KB)
Sportgesundheitsnachweis
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Wichtiger Hinweis: Abrechnungsbogen bitte unbedingt

  •  in der aktuellen Fassung (siehe oben) verwenden!
  •  korrekt und vollständig ausfüllen (Beträge ausrechnen!) und unterschreiben!
  •  spätestens bis zum 15. des Folgemonats einreichen (beim Abteilungsleiter, beim Abteilungsfachwart Finanzen oder in der Geschäftsstelle)!
  •  nicht mit Vorblättern versehen!
  •  ggf. mit Nachweisen (Quittungen o. Ä.) belegen!
  •  Beim Abrechnungsbogen Fahrtkosten bitte ggf. mitgefahrene Aktive "herausrechnen"!

Dankeschön. 

*) Das Kennwort zum Öffnen kann bei Bedarf gern beim Webmaster angefordert werden.

Links zu wichtigen DSV-Regelwerken:


Hinweis für neue Kampfrichter: Die fett hervorgehobenen Regelwerke sollten zum Lehrgang mitgebracht werden!

FAQ-Liste häufig gestellter Fragen (Letzte Ergänzungen sind hervorgehoben.):

Die nachfolgenden Antworten zu Fragen, die sich im Zusammenhang mit Schwimmwettkämpfen immer wieder ergeben, wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, doch kann keine Gewähr für Richtigkeit (Aktualität) und Vollständigkeit übernommen werden. Es handelt sich um theoretische Ausführungen, die bei der praktischen Arbeit am Beckenrand im Einzelfall - insbesondere bei Schwimmneulingen oder betagten Wettkampfteilnehmern - einer abweichenden Betrachtungsweise des Schiedsrichters unterliegen können. Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend nur die männliche Form gewählt, obwohl selbstredend auch das weibliche Geschlecht angesprochen wird. Die Liste wird auf Wunsch gern ergänzt - E-Mail genügt an Olaf Amelsberg.

Frage Nr. 1: Dürfen Nichtlizenzierte und Kinder an allen Wettkämpfen teilnehmen?
Nein! Grundsätzlich gilt: Bei Wettkämpfen darf (insbesondere) nur mitschwimmen, wer im DSV-Lizenzregister eingetragen ist (§ 5 Abs. 1 WLO), die Kosten für die Jahreslizenz bezahlt hat (§ 8 Abs. 1 WLO), sportgesund ist (§ 11 WB-AT) und die Voraussetzungen der Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen erfüllt (§ 19 Abs. 2 Bst. d 
WB-AT). Kinder müssen bei amtlichen DSV-Wettkampfveranstaltungen mindestens 10, bei sonstigen Wettkampfveranstaltungen mindestens 8 Jahre alt sein (§ 12 Abs. 1 S. 1 WB-AT) - mit folgenden Besonderheiten:
► Kinder bis (einschließlich) 6 Jahren dürfen gleichwohl an Wettkampfveranstaltungen teilnehmen, die als sog. "kindgerechte Wettkämpfe" ausgeschrieben wurden, und maximal 5 Starts (jeweils 25 m) absolvieren (Ziffer 4 KGW). Da die WB nicht gelten (§ 3 2. Spiegelstrich 
WB-AT), besteht keine Lizenzierungs- und Registrierungspflicht.
► Für 7-jährige Kinder gilt im Prinzip das Gleiche, allerdings besteht bei ihnen bereits Lizenzierungs- und Registrierungspflicht (Abs. 2 KGW), wenn sie an nicht-kindgerechten Wettkampfveranstaltungen teilnehmen.
► Für 8- bis (einschließlich) 10-Jährige gelten ebenfalls (aber natürlich altersbedingt noch geringere) Einschränkungen des Wettkampfprogramms (siehe Tabelle KGW), die Gültigkeit für alle amtlichen und nichtamtlichen Veranstaltungen haben.
► Bei 10-jährigen und älteren Kindern gibt es ab 01.09. des betreffenden Jahres keine Einschränkungen des Wettkampfprogramms mehr.
Entscheidend für die Altersbestimmung ist im Übrigen das Kalenderjahr, in welchem der Sportler das vorgeschriebene Lebensjahr erreicht (§ 12 Abs. 1 S. 2 
WB-AT).
Beachte: Zur Umgehung dieser Vorschriften werden oft sog. "Vereinsmeisterschaften" durchgeführt: Solange Sportler oder Mannschaften nur eines Vereines teilnehmen, sind (nichtamtliche) Wettkampfveranstaltungen nicht anzeigepflichtig (§ 10 Abs. 2 S. 1 
WB-AT) und die WB finden keine Anwendung (§ 3 3. Spiegelstrich WB-AT).

Frage Nr. 2: Bedeutet Veranstalter und Ausrichter dasselbe?
Nein! Veranstalter ist derjenige, in dessen Namen, in dessen Auftrag oder auf dessen Veranlassung eine Wettkampfveranstaltung durchgeführt wird. Ausrichter ist derjenige, der die Durchführung der Wettkampfveranstaltung vor Ort organisiert und sicherstellt. Im Klartext: Bei Bezirksmeisterschaften ist z. B. Veranstalter der "Bezirksschwimmverband Weser-Ems e. V.", Ausrichter vor Ort jedoch i. d. R. ein Verein (z. B. der WSSV). (§ 9 Abs. 1 und 2 
WB-AT)

Frage Nr. 3: Darf ich an einem Wettkampf (oder am Training) teilnehmen, obwohl ich nicht sportgesund bin?
Nein! Zwar ist jeder Sportler (bzw. sein gesetzlicher Vertreter) für seine Sportgesundheit selbst verantwortlich (§ 11 Abs. 1 
WB-AT), doch ist in diesem Zusammenhang die Definition "Sportgesundheit" (nämlich "Trainings- und Wettkampffähigkeit") sowie die Formulierung in § 8 Abs. 2 WB-AT von entscheidender Bedeutung: "Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen." (Das gilt auch für sog. kindgerechte Wettkämpfe - siehe Ziffer 3 KGW.) Dies bedeutet im Umkehrschluss: Wettkampfsportler ohne oder mit einem mehr als einem Jahr "alten" Sportgesundheitsattest dürfen weder am Wettkampf noch am Training (!) teilnehmen.

Frage Nr. 4: Darf ich bei einem Wettkampf mehrere Badeanzüge oder -hosen übereinander tragen?
Nein! Falls dies vom Schiedsrichter bemerkt wird, droht (zwingend!) eine Disqualifikation, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt, die den Auftrieb erhöhen könnten. (§ 131 Abs. 5 WB-FT SW)
Beachte: Dies gilt ausdrücklich auch für sog. "Tapes" - selbst wenn diese medizinisch notwendig sein sollten.

Frage Nr. 5: Gilt bei einem Wettkampf immer die Zwei-Start-Regel?
Nein! Ob nach der Ein- oder Zwei-Start-Regel gestartet wird, ist in der Ausschreibung anzugeben (§§ 119 Abs. 3 und 125 Abs. 6 
WB-FT SW), wird also bei der Veranstaltung selbst nicht unbedingt noch einmal bekannt gegeben.
Beachte: Wenn die Wettkämpfe nach der Ein-Start-Regel ausgetragen werden, wird jeder Sportler, der vor dem Startsignal startet, nach Beendigung des Wettkampfes disqualifiziert (§ 125 Abs. 7 
WB-FT SW), d. h., es wird nicht "zurückgepfiffen" und es gibt evtl. nach großer Anstrengung ein "böses Erwachen". - Deshalb: Vor dem Wettkampf informieren, welche "Regel" gilt!

Frage Nr. 6: Darf ich (beim Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen) auch anders als vom Startblock starten?
Nein! Bei den vorgenannten Wettkämpfen erfolgt der Start "durch Sprung" (§ 125 Abs. 1 
WB-FT SW), und zwar vom "Startblock" (§ 125 Abs. 3 Bst. a WB-FT SW). Dies gilt mithin auch dann, wenn (was durchaus insbesondere bei jüngeren Aktiven vorkommt) bei Freistilwettkämpfen in Rückenlage geschwommen wird: Es darf nicht aus der Schwimmlage, sondern muss durch Sprung gestartet werden.
Beachte: Bei Masterswettkämpfen (nur bei solchen!) darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden. (§ 156 Abs. 1 Bst. e WB-SW FT MS) (siehe auch Frage Nr. 13)

Frage Nr. 7: Darf ich bei der Rückenwende in Brustlage anschlagen?
Ja! Zwar ist beim Rückenschwimmen grundsätzlich in Rückenlage zu schwimmen, nicht aber bei der Wendenausführung: Während der Wende darf (nicht: muss!) in Brustlage gedreht werden, worauf "unverzüglich ein kontinuierlicher, einfacher Armzug oder Doppelarmzug ausgeführt werden darf, dem die eigentliche Wendenbewegung unverzüglich folgt." Die Wand muss dann mit einem beliebigen Teil des Körpers berührt werden. (§ 127 Abs. 3 
WB-FT SW)
Beachte: Der Abstoß von der Wand muss in jedem Falle in Rückenlage erfolgen, ebenso der Zielanschlag. Dies gilt auch für das Lagenschwimmen, da ja mit der Wende die Teilstrecke Rückenschwimmen beendet wird. Hierbei kommt es oft - meist durch Unwissenheit - zu dem Fehler, dass irrtümlich in Brustlage gedreht wird, um eine Rollwende einzuleiten. Zulässig wäre aber nur ein Anschlag in Rückenlage bzw. eine Rollwende mit ausschließlicher Rückwärtsdrehung.

Frage Nr. 8: Dürfen sich die Hände bei der Brustwende (bzw. bei der Wende beim Schmetterlingsschwimmen) in unterschiedlicher Höhe befinden?
Ja! Der Anschlag (bei der Wende und am Ziel) hat lediglich "gleichzeitig" zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. (§ 128/129 Abs. 6 
WB-FT SW)
Beachte: Sie müssen dabei zwar nicht in derselben Höhe sein, doch empfiehlt es sich, den Abstand nicht zu groß werden zu lassen, da vom Wenderichter dann nicht ohne Weiteres die "Gleichzeitigkeit" festgestellt werden kann. Außerdem ist der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen nicht erlaubt. Im Übrigen gilt das Vorgenannte natürlich nur für Brust- bzw. Schmetterlingswettbewerbe: Falls diese Lage in einem Freistilwettkampf geschwommen wird, gelten dessen Regeln, wonach die Wand mit einem beliebigen Teil des Körpers berührt werden muss (§ 126 Abs. 2 
WB-FT SW). Dies wird erfahrungsgemäß gelegentlich von Kampfrichtern (Wenderichtern) nicht bedacht und führt dann zu Irritationen.

Frage Nr. 9: Darf ich, obwohl ich bei einem Wettkampf nicht angetreten bin, anschließend bei anderen Wettkämpfen im selben Abschnitt erneut starten?
Ja! Abgesehen von dem möglicherweise "umsonst" bezahlten Meldegeld hat eine Abwesenheit beim Start - egal aus welchem Grund - (entgegen anderslautender Regelung in der Vergangenheit) keine Konsequenzen (mehr) und wird lediglich mit dem Vermerk "nicht angetreten" oder "abgemeldet" in das Protokoll aufgenommen. (§ 135 Abs. 7 
WB-FT SW)
Beachte: Auch ein verspätetes "Hinterherspringen" führt zum Resultat "nicht angetreten", denn der Sportler war in dem betreffenden Wettkampf, für den er gemeldet war, "nicht entsprechend dem Meldeergebnis am Start". (§ 131 Abs. 2 
WB-FT SW)

Frage Nr. 10: Darf ich beim Freistilschwimmen eigentlich schwimmen, was ich will?
Ja! Grundsätzlich gibt es hierbei keine Einschränkungen - mit folgenden Besonderheiten:
1. Beim Lagenschwimmen oder einer Lagenstaffel ist Brust-, Schmetterlings- oder Rückenschwimmen auf der Freistilstrecke nicht erlaubt. (§ 126 Abs. 1 
WB-FT SW)
2. Nach dem Start und jeder Wende darf längstens 15 m getaucht werden. (§ 126 Abs. 3 
WB-FT SW)
3. Es darf zwar sogar auf dem Beckenboden gestanden werden; Schritte sind hingegen nicht erlaubt. (§ 131 Abs. 4 
WB-FT SW)
Beachte: Auch wenn dies bei Kampfrichtern oder Zuschauern immer wieder zu Irritationen führt, so darf in einem Freistilwettkampf durchaus "alles Mögliche" geschwommen werden, d. h., es kann vorkommen, dass - gerade bei Kinder-Wettkämpfen - gleichzeitig z. B. Brust-, Rücken- und eben Kraulschwimmer unterwegs sind oder ein Aktiver die Schwimmlage (auch mehrfach) wechselt. Die lagenspezifischen Regeln zur Schwimmart-Wenden-/Zielanschlagausführung gelten nämlich in diesem Fall nicht: Beispielsweise darf beim Brustschwimmen mit nur einer Hand angeschlagen oder ein beliebiger Beinschlag ausgeführt werden.

Frage Nr. 11: Darf ich in einem Wettkampfabschnitt gleichzeitig als Kampfrichter und Sportler tätig sein?
Ja! Auch wenn dies immer mal wieder auf Unverständnis stößt: Vom Grundsatz her gibt es keine explizite Rechtsvorschrift/Legaldefinition, die das ausschließt. Folgendes ist aber unbedingt zu beachten:
1. Falls die Ausschreibung eine entsprechende Bestimmung enthält, dann gilt diese. Beispiele: "Ein Kampfrichter darf nicht innerhalb eines Abschnittes als Kampfrichter und Sportler tätig werden." oder "Eingesetzte Kampfrichter können jeweils nach Ende eines Einzel- oder Staffel-Wettkampfes vereinsintern ausgetauscht werden. Ein Einsatz als Kampfrichter ist nicht möglich, wenn dieser Kampfrichter im betreffenden Einzel- oder Staffel-Wettkampf als Aktiver an den Start geht." Ist aber nichts geregelt, ist die Teilnahme eines Kampfrichters als Sportler (insofern) nicht ausgeschlossen.
2. Die Teilnahme als Sportler muss tatsächlich möglich sein, was bei ("aktiven") Wettkampfrichtern (§ 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich KRO) in der Regel nicht der Fall ist, da sie das laufende Geschehen überwachen (können müssen). Denkbar (und durchaus realistisch) wäre sie dagegen bei Auswertern, Protokollführern und "inaktiven" Schiedsrichtern.
3. Schließlich darf nicht "gegen die Grundsätze der Unparteilichkeit verstoßen" werden (§ 4 Abs. 2 S.1 KRO). Dies gilt aber ja für jeden Kampfrichtereinsatz - also auch für die Fälle, in denen über Vereins- oder sogar Familienangehörige "gerichtet" werden muss: "Befangenheit" ist in diesem Falle nicht vorgesehen; es geht vielmehr um sportliche Fairness in dem Sinne "gleiches Recht für alle". Dass es dabei gelegentlich zu Gewissenskonflikten insbesondere von Eltern gegenüber ihren Kindern kommt, wird im Sport (nicht nur im Schwimmen) nun einmal hingenommen. [Falls es beruhigt: Der Verfasser dieser Zeilen musste in seiner Eigenschaft als Schiedsrichter auch schon seine eigene Tochter wegen eines Wendenfehlers disqualifizieren. Dies war unerfreulich, hätte andernfalls aber Unglaubwürdigkeit zur Folge gehabt.]
Beachte also: Was nicht verboten ist, ist zwar im Prinzip erlaubt. Um aber über jeden Zweifel an der Neutralität erhaben zu sein, empfiehlt es sich, bei einer Wettkampfteilnahme als Aktiver möglichst auf einen Einsatz als Kampfrichter zu verzichten - und umgekehrt.

Frage Nr. 12: Darf ich beim Schmetterlingsschwimmen eigentlich auch nur Beinbewegungen machen?
Ja! Es heißt zwar: "Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden." (§ 129 Abs. 3 
WB-FT SW) Dies bedeutet nach h. M. aber nicht, dass die Arme überhaupt bewegt werden müssen. Auch wenn dies abwegig erscheint und keinen Tempovorteil bringen dürfte: Es gab durchaus schon Fälle, in denen (gesunde) Aktive sich auf die Beintätigkeit beschränkten und ihre Arme regungslos "liegen" ließen.
Beachte: Wenn aber die Arme eingesetzt werden, dann entsprechend der zuvor zitierten Regel. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich bei der Vorwärtsbewegung beide Ellenbogen (kurzzeitig) oberhalb der Wasseroberfläche befinden.
Hinweis: Da reine Beinbewegungen zugegebenermaßen (schon rein optisch) nicht mehr viel mit dem Schmetterlingsschwimmen gemein haben und dies bereits für reichlich Diskussionsstoff sorgte, könnte es hier in absehbarer Zeit zu einer Regeländerung/-ergänzung kommen.

Frage Nr. 13: Muss ich als Mastersschwimmer die "Art meines Starts" bei Wettkämpfen vorher anmelden? (siehe auch Frage Nr. 6)
Nein! Eine solche "Anmeldung" ist in den 
WB-FT SW nicht explizite geregelt - sondern lediglich die Tatsache, dass (bei Wettkämpfen der Masters) "vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden" darf (§ 156 Nr. 1 Bst. e WB-SW FT MS). Damit es aber während des Startvorgangs nicht zu Irritationen (im Kampfgericht oder bei anderen Schwimmern) kommt, wäre ggf. ein entsprechender Hinweis an den Schiedsrichter (und vorsorglich auch den Starter) nicht unschädlich bzw. sogar hilfreich. - Nach h. M. wären bei einem Start "vom Beckenrand" eventuell vorhandene Wendebleche temporär zu entfernen, um das mit ihnen möglicherweise verbundene Verletzungsrisiko zu vermeiden - was aber wenig praxisnah sein dürfte.
Beachte: Aufgrund der unmissverständlichen Formulierung in § 125 Abs. 3 
WB-FT SW "Nach dem langen Pfiff ... begeben sich die Schwimmer ..." [je nachdem, was geschwommen wird bzw. bei Masters: was sie wollen] "... unverzüglich auf den Startblock" oder "... unverzüglich ins Wasser" wäre es eindeutig zu spät, sich zum Start "aus der Schwimmlage" erst auf das Kommando "Auf die Plätze" (§ 125 Abs. 5 WB-FT SW) ins Wettkampfbecken zu begeben.

 Kampfrichter 

Das Folgende wurde für ganz wichtige Personen unserer Abteilung geschrieben - nämlich Kampfrichter und die, die es noch werden wollen (und sollen)! - Denn ganz ehrlich: Was wäre ein Wettkampf ohne sie und der Schwimmsport ohne Wettkampf, bei dem man sich mit Gleichgesinnten messen kann? Und wer die richtige "sportliche" Einstellung mitbringt, wird schnell merken: Die Tätigkeit als "Kari" ist nicht "lästige" Pflicht, sondern macht vor allem eines: Spaß! Diese Seite richtet sich daher auch an Eltern und sonstige Angehörige, die ohnehin bei Wettkämpfen anwesend sind und sich "nebenbei" noch nützlich machen können. Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend nur die männliche Form gewählt, obwohl selbstredend auch das weibliche Geschlecht angesprochen wird. 

Sehr nützliche Informationen enthalten auch die


Wozu Kampfrichter?

Wie bei praktisch jeder Sportart werden auch bei Schwimmwettkämpfen Menschen benötigt, die auf die Einhaltung gewisser Regeln achten - zum einen, um Ergebnisse (i. d. R. Zeiten) zu ermitteln - zum anderen, um allen Teilnehmern die gleichen Chancen zu garantieren; und das natürlich objektiv und unparteiisch.Welche Aufgaben haben Kampfrichter

Entsprechend ihren Funktionen werden Kampfrichter gemäß Kampfrichterordnung in drei Gruppen eingeteilt:

 

  1. Wettkampfrichter: Zeitnehmer, Zielrichter, Wenderichter, Schwimmrichter und Starter
  2. Auswertung: Auswerter und Protokollführer
  3. Schiedsrichter

 

Ihre vielfältigen Aufgaben sind in den Wettkampfbestimmungen (WB, siehe weiter unten) beschrieben:

Kampfrichter ►

Zeitnehmer (ZN)

Zielrichter (ZR)

Wenderichter (WR)

Schwimmrichter (SR)

Aufgaben (unter
anderem)

Registrierung der (Zwischen-) Zeiten

Kontrolle der Reihen-folge bei Staffeln

WR bei Wenden

Feststellung des Zieleinlaufes

Kontrolle der Ablösung bei Staffeln

Beachtung der Wendenausführung gemäß WB

Bedienung von Bahnzähltafeln ab 800-m-Strecken

Beachtung der WB-Regeln während der Schwimmstrecke

Bedienung der Fehlstartleine

Unterstützung von WR und ZN bei Wenden

Mindestalter

14 Jahre

14 Jahre

14 Jahre

14 Jahre

Anzahl*

6**

3**

3**

1


Kampfrichter ►

Starter (ST)

Auswerter (AW)

Protokollführer (PF)

Sprecher (SPR)***

Schiedsrichter (SCH)

Aufgaben (unter
anderem)

Durchführung des Startvorgangs, ggf. Abbruch desselben

Kontrolle der ge-messenen Zeiten, des Zieleinlaufes

ggf. Festlegung der Zeiten

Überprüfung auf Rekorde

Erstellung des Protokolls

Festlegung der Platzierung

Erstellung von Rekordanmeldungen

Aufruf der Schwimmer

Infos über Ablauf und Ergebnisse der Veranstaltung

Beachtung der WB, ggf. Disqualifikationen

Kontrolle der Kampfrichter

Einleitung des Startvorgangs, ggf. Abbruch desselben

Mindestalter

16 Jahre

16 Jahre

16 Jahre

16 Jahre

18 Jahre

Anzahl*

1 (= SR)

1

1

1

1

*) Mindestanzahl bei Wettkämpfen mit 5 Bahnen: mithin 18 Kampfrichter!
**) einschl. je eines Obmannes (O): ZNO, ZRO, WRO (Aufgabe u. a.: Zuweisung der Plätze und Aufgaben an ZN. ZR bzw. WR und ggf. Weiterleitung von Verstößen gegen die WB an den SCH)
***) Der Sprecher muss kein Kampfrichter sein.


Was sollten Kampfrichter wissen?

Die WB natürlich. Aber keine Sorge: Die theoretischen Grundkenntnisse werden bei einer Aus- und regelmäßigen Fortbildungen gemeinsam erarbeitet, an praktischen Beispielen geübt und - anschließend in einem Test abgefragt. Und diesen nicht zu bestehen, ist so gut wie ausgeschlossen...
Die wichtigsten Regeln der WB zu den einzelnen Schwimmarten sind nachstehend zusammengefasst und dürften auch für manchen Übungsleiter und Aktiven von Nutzen sein:


Schwimmart ►

Freistil (F)

Rücken (R)

Brust (B)

Schmetterling (S)

Lagen (L)

Lagenstaffel (LS)

Start

durch Sprung
(auch, wenn R!)*

anschl. max. 15 m Tauchen

im Wasser, Abstoß in Rückenlage

anschl. max. 15 m Tauchen

durch Sprung*


anschl. max. 1 Tauchzug und 1 Delfinbeinschlag
 (vor dem 1. Brustbeinschlag)

durch Sprung*


anschl. max. 15 m Tauchen (max. 1 Armzug)

durch Sprung*


anschl. max. 15 m Tauchen (max. 1 Armzug)

im Wasser, Abstoß in Rückenlage

anschl. max. 15 m Tauchen

Schwimmstrecke
(Körperhaltung)

beliebig** an der
Wasseroberfläche
(jederzeitiger Wechsel möglich!)

in Rückenlage an der Wasseroberfläche
(auch Brustarmzug/
-beinschlag möglich!)

in Brustlage

Arm- und Beinbewegungen jeweils gleichzeitig (kein Kraul- oder Delfinbeinschlag)

Zyklus: 1 Armzug, 1 Beinschlag**

in Brustlage**

Armbewegungen nach vorn gleichzeitig über, nach hinten gleichzeitig unter Wasser

Beinbewegungen gleichzeitig (kein Kraul- oder Brustbeinschlag***)

Reihenfolge:
S, R, B, F
(siehe jeweils dort)

Reihenfolge:
R, B, S, F
(siehe jeweils dort)

Wende

Anschlag mit beliebigem Körperteil
(auch, wenn B o. S!)

anschl. max. 15 m Tauchen

Anschlag mit beliebigem Körperteil
(auch in Brustlage)**

Abstoß in Rückenlage

anschl. max. 15 m Tauchen

Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage (s. Ziel!)

anschl. max. 1 Tauchzug und 1 Delfinbeinschlag (vor dem 1. Brustbeinschlag)

Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage (s. Ziel!)

anschl. max. 15 m Tauchen (max. 1 Armzug)

Anschlag entspr. beendeter Schwimmart


Abstoß entspr. beginnender Schwimmart**

Anschlag und Abstoß entspr. jeweiliger Schwimmart
(siehe jeweils dort)**

Ziel

Anschlag mit beliebigem Körperteil
(auch, wenn B o. S!)

Anschlag mit beliebigem Körperteil in Rückenlage

Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage an, über oder unter der Wasseroberfläche, nicht mit aufeinander-liegenden Händen

Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage an, über oder unter der Wasseroberfläche, nicht mit aufeinander-liegenden Händen

Anschlag mit beliebigem Körperteil

Anschlag mit beliebigem Körperteil

Besonderheiten

**) bei L oder LS:
alles außer R, B, S;
Brustlage (außer bei Wendenausführung)

**) nach Drehung in Brustlage: kontinuierlicher Armzug, dem die Wendenbewegung folgt

**) vor Wende oder Zielanschlag:
kein Beinschlag erforderlich

**) ab Beginn des ersten Armzugs nach dem Start und nach jeder Wende

**) bei F: Abstoß in Rückenlage erlaubt; Beinbewegungen erst wieder in Brustlage

**) bei F: Abstoß in Rückenlage erlaubt; Beinbewegungen erst wieder in Brustlage

*) Bei Masterswettkämpfen (nur bei solchen!) darf vom Startblock, vom Beckenrand oder aus der Schwimmlage mit einer Hand am Beckenrand gestartet werden.
***) Bei Masterswettkämpfen (nur bei solchen!) ist Brustbeinschlag erlaubt.


 

Wann und wie oft kommt man als Kampfrichter zum Einsatz?

In der Regel werden Kampfrichter rund eine Woche vor der betreffenden Wettkampfveranstaltung informiert - in Ausnahmefällen (z. B. Ausfall eines Kampfrichters) auch kurzfristiger, wobei sich der Kampfrichterwart WSSV-Schwimmabteilung über jede Eigeninitiative (kurze Nachricht an ihn) sehr freut! Bei der derzeitigen Personalstärke müssen unsere Kampfrichter im Jahresdurchschnitt nur 1 bis 2 Wochenenden "opfern"; dabei besteht ein Wettkampf in der Regel aus mehreren Abschnitten, und jeder Abschnitt bedeutet: einen Einsatz! Für jedes zusätzliche Engagement sind die Aktiven und ist nicht zuletzt auch unser Kampfrichterwart sehr dankbar. Und wie bei allen Ehrenämtern gilt auch hier: Je mehr Schwimmkameraden sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen, umso geringer ist der jährliche Zeitaufwand für den Einzelnen! Übrigens: Bei unserem Masters-Vergleichsschwimmfest "Rüstringer Friese" besteht fast das komplette Kampfgericht aus Mitgliedern des WSSV.

Wer kann (und sollte) Kampfrichter werden?

Jedes Mitglied der Schwimmabteilung, das die oben genannten altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt - also alle Aktiven, vor allem aber ggf. deren Eltern, die meist ja ohnehin am "Ort des Geschehens" sind.

Wie wird man Kampfrichter?

Indem man sich an den Kampfrichterwart WSSV-Schwimmabteilung wendet. Dieser erledigt die nötigen Anmelde-Formalitäten, überwacht die Gültigkeit der Kampfrichterlizenz (drei Jahre) und koordiniert die Einsätze bei Wettkämpfen. Der Lehrgang selbst dauert nur einen Tag (oder zwei halbe Tage), wird selbstverständlich von der Abteilung bezahlt und für ausreichend (kostenlose) Verpflegung wird auch gesorgt. - Als Belohnung und Dankeschön gibt's dann noch ein schickes Kampfrichter-T-Shirt (siehe oben) gratis dazu! (Dies gilt natürlich nur für die Einsatzdauer als WSSV-Kampfrichter: Bei Beendigung der Mitgliedschaft o. Ä. ist das Shirt bitte wieder abzugeben.)

Die Termine von Kampfrichterlehrgängen werden auf der Webseite des BSV Weser-Ems bekannt gegeben, Lehrgangstermine in Wilhelmshaven (und umzu) gibt's natürlich auch auf unserer Seite Termine.

Wo erhält man weitere Informationen?

Die obigen Ausführungen sollen nur einen ersten Überblick verschaffen und - hoffentlich - Interesse für die wichtige und abwechslungsreiche Tätigkeit des Kampfrichters wecken. Für etwaige Rückfragen stehen folgende Personen gern zur Verfügung:

 


Michael Speer, Kampfrichterobmann BSV Weser-Ems (nur bei grundsätzlichen Fragen zur Aus-/Fortbildung)


Miriam Obersteller, Kampfrichterwart WSSV-Schwimmabteilung (bei Fragen zur Anmeldung und zu Einsätzen)


Olaf Amelsberg, Schiedsrichter und Referent im Lehrstab (bei allgemeinen Fragen aus Theorie und Praxis)


Vortrag „Kampfrichter-Info-Abend“ vom 18. Januar 2023